Niedersächsische Landarztquote startet zum Wintersemester

Ab dem Wintersemester 2023/24 reserviert das Land Niedersachsen per Vorabquote 60 Medizinstudienplätze pro Jahr für Studierende, die sich dazu verpflichten, nach dem Studium und der abgeschlossenen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zehn Jahre lang als Hausärztin oder Hausarzt im ländlichen Raum tätig zu werden. Bewerbungen nach dem neuen Verfahren sind vom 1. bis 31. März 2023 erstmals möglich.

Mit der sogenannten "Landarztquote" wird das "Gesetz zur Verbesserung der flächendeckenden Versorgung in Niedersachsen" umgesetzt, mit dem einem Ärzt*innenmangel im ländlichem Raum des Flächenlandes Niedersachsen vorgebeugt werden soll. Konkret werden dann jährlich 60 Studienplätzen unter Berücksichtigung der Landarztquote vergeben – jeweils 15 im Winter- und Sommersemester in Göttingen sowie 18 in Hannover und 12 in Oldenburg im Wintersemester. Für diese Plätze soll im Auswahlverfahren nicht ausschließlich die Abiturnote entscheidend für die Studienplatzvergabe sein. 

Bewerber*innen müssen bis zum 31. März einen Antrag in elektronischer Form und in Papierform beim Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) eingereicht haben. Dann schließt sich ein strukturiertes Auswahlverfahren an.

In der ersten Stufe des Auswahlverfahrens werden drei Kriterien berücksichtigt:

  1. Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur) mit einer Gewichtung von 30 Prozent
  2. Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) mit einer Gewichtung von 30 Prozent
  3. Zeiten einer einschlägigen Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder praktischen Tätigkeit (max. 48 Monate) mit einer Gewichtung von 40 Prozent

Zwingend vorliegen muss dabei lediglich die Hochschulzugangsberechtigung.

Bewerber*innen auf den Rangplätzen 1 bis 120 werden anschließend zu einem Auswahlgespräch zugelassen, das von der Ärztekammer Niedersachsen durchgeführt wird. Dabei erfolgt eine Bewertung sozial-kommunikativer Kompetenzen und der fachspezifischen Eignung.

Interessierte können sich ab sofort auf der Internetseite www.nizza.niedersachsen.de über das Verfahren informieren.

Zur Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)

 

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