Um die Zahl von Studienabbrecher*innen zu verringern, ist im neuen Gesetz nun die Möglichkeit zu Online-Self-Assessments verankert. Diese sollen die Hochschulen anbieten können, damit Studieninteressierte sie vorab durchführen und so vor der Einschreibung ihren Wissenstand wie auch die Anforderungen ihres Wunsch-Studienfachs besser einschätzen.
Ebenfalls neu ist aber auch, dass die Hochschulen ihren Studierenden wieder eine Anwesenheitspflicht verordnen dürfen. Studierendenvertreter*innen befürchten daher "Verschlechterungen im studentischen Alltag" durch die Wiedereinführung der Präsenzpflicht, welche von der rot-grünen Vorgängerregierung abgeschafft worden war.
Besonders kritisch sehen viele Beobachter*innen vor allem die Erlaubnis des nordrhein-westfälischen Landtags zur militärischen Forschung an den Hochschulen im Land. Mit der Abschaffung der sogenannten Zivilklausel steht es den Hochschulen nun frei, sich wieder für militärische Forschungsprojekte zu öffnen – oder die Klausel in ihren Grundordnungen zu belassen und sich weiterhin daran zu halten. 2014 wurde die Zivilklausel ebenfalls von der vorherigen Landesregierung eingeführt und die Hochschulen waren per Gesetz auf "friedliche Ziele verpflichtet" worden.