Neues Hochschulgesetz für NRW fällt Zivilklausel

Promotionskollegs an Fachhochschulen, Präsenzpflicht für Studierende – und militärische Forschung: So lässt sich das neue Hochschulgesetz für Nordrhein-Westfalen zusammenfassen. Mindestens umstritten ist die Gesetzesnovelle im Nachbarbundesland, die von den Regierungsfraktionen CDU und FDP beschlossen wurde und bereits zum Wintersemester 2019/2020 in Kraft tritt. Durch das neue Hochschulgesetz sollen "Autonomie und eigenverantwortliche Gestaltungsmöglichkeiten" der 70 Hochschulen in NRW wieder gestärkt werden, so die Kultur-und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. Die Novelle schaffe die Rahmenbedingungen zur Verbesserung von Lehre und Studienerfolg.

Positiv sind die Neuerungen vor allem für die nordrhein-westfälischen Fachhochschulen: Das bisher Universitäten vorbehaltene Promotionsvorrecht wird abgeschafft, nach dem neuen Hochschulgesetz dürfen auch die Fachhochschulen in NRW eigene Promotionskollegs einführen.

Um die Zahl von Studienabbrecher*innen zu verringern, ist im neuen Gesetz nun die Möglichkeit zu Online-Self-Assessments verankert. Diese sollen die Hochschulen anbieten können, damit Studieninteressierte sie vorab durchführen und so vor der Einschreibung ihren Wissenstand wie auch die Anforderungen ihres Wunsch-Studienfachs besser einschätzen. 

Ebenfalls neu ist aber auch, dass die Hochschulen ihren Studierenden wieder eine Anwesenheitspflicht verordnen dürfen. Studierendenvertreter*innen befürchten daher "Verschlechterungen im studentischen Alltag" durch die Wiedereinführung der Präsenzpflicht, welche von der rot-grünen Vorgängerregierung abgeschafft worden war.

Besonders kritisch sehen viele Beobachter*innen vor allem die Erlaubnis des nordrhein-westfälischen Landtags zur militärischen Forschung an den Hochschulen im Land. Mit der Abschaffung der sogenannten Zivilklausel steht es den Hochschulen nun frei, sich wieder für militärische Forschungsprojekte zu öffnen – oder die Klausel in ihren Grundordnungen zu belassen und sich weiterhin daran zu halten. 2014 wurde die Zivilklausel ebenfalls von der vorherigen Landesregierung eingeführt und die Hochschulen waren per Gesetz auf "friedliche Ziele verpflichtet" worden. 

Doch bereits jetzt sind die nordrhein-westfälischen Hochschulen RWTH Aachen, Ruhr-Universität Bochum und Universität Paderborn Empfänger von Forschungsgeldern des US-Verteidigungsministeriums: Auswertungen und Recherchen des SPIEGEL zeigten jüngst, dass seit 2008 insgesamt 21,7 Million US-Dollar als sogenannte Grants, Drittmittel des Pentagon, deutschen Forschungseinrichtungen zur Verfügung gestellt wurden. Die meisten geförderten Projekte wie auch die höchste Einzel-Fördersumme sowie insgesamt die höchste Fördersumme entfallen auf die LMU München mit 3,7 Millionen US-Dollar in 23 Grants. Direkt danach folgt bereits die RWTH Aachen mit 16 Grants und 1,2 Millionen US-Dollar. 

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