Start-Up-Gründer*innen aufgepasst: Die neue "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen in der Pre-Seed- und Seed-Phase" des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums fördert gezielt einzelne Gründer*innen und Gründungsteams mit bis zu drei Personen auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Ab sofort kann das Stipendium auf Grundlage eines Scoring-Systems beantragt werden. Die Förderhöhe liegt bei 2.000 Euro, für Studierende bei 1.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu acht Monaten. Aber: Förderwillige Projekte müssen ausdrücklich von einer Einrichtung wie einem Start-Up-Zentrum, einer Hochschule oder einem anderen Accelerator unterstützt werden.
Eine Geschäftsidee im innovativen Bereich muss intensiv verfolgt werden. Daher können Gründer in der Regel keinem Vollzeitjob nachgehen und verfügen meist über kein geregeltes Einkommen. Durch das Stipendium wird ein finanzieller Freiraum geschaffen, um sich voll und ganz auf die Weiterentwicklung der eigenen Idee konzentrieren zu können.
"Besonders hervorzuheben sind technologieorientierte Gründungen und Start-up-Unternehmen, denn sie erfüllen eine wichtige Funktion zur Digitalisierung und Modernisierung der Wirtschaft. Mit dem Gründungsstipendium erweitern wir unsere Start-up-Initiative um einen weiteren wertvollen Baustein, der sich gut in unser Förderangebot einfügt", sagt Wirtschaftsminister Bernd Althusman.
Für das Gründungsstipendium stehen zunächst im Haushalt 2019 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge für das Gründungsstipendium können ab sofort bei der NBank eingereicht werden. Dort finden Sie auch weitere Informationen.