Neuer Staatsvertrag zur Studienakkreditierung

Gemeinsame Anforderungen für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen in allen Bundesländern: Der neue Studienakkreditierungsvertrag ist beschlossen und tritt zum 1. Februar 2018 in Kraft. Damit sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler künftig besser im Akkreditierungsverfahren beteiligt werden, denn sie verfügen bei entscheidenden fachlich-inhaltlichen Fragen im Akkreditierungsrat nun über eine Entscheidungsmehrheit: ihre Stimmen zählen doppelt.

"Wir wollen das Verfahren fachlich und inhaltlich stärken. Uns ist es gelungen, im partnerschaftlichen Dialog das Akkreditierungssystem nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu zu organisieren", so Dr. Susanne Eisenmann, Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK) und Kultusministerin Baden-Württembergs. So werde die Gleichwertigkeit von Leistungen und Abschlüssen garantiert und gegebenenfalls Hochschulwechsel ermöglicht. Die Akkreditierung ist aber auch eine Form der externen Qualitätssicherung der Lehre und stehe für die hohe Studienqualität in Deutschland.

Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Februar 2016 eine grundlegende Entscheidung zu den rechtlichen Anforderungen an das Akkreditierungsverfahren getroffen. Deswegen musste das bisherige Akkreditierungsverfahren modifiziert werden. Dazu hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2017 gesetzt. Nachdem alle 16 Länderparlamente zugestimmt haben, liegt nun der Staatsvertrag zwischen allen Bundesländern vor.

Pressemitteilung der KMK

Niedersächsisches Gesetzes- und Verordnungsblatt vom 26.01.2018 zum Download

Weitere Informationen zur Studiengangsakkreditierung direkt beim Akkreditierungsrat

  

 

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