Neuer Förderaufruf der ESF+ Richtlinien "Öffnung von Hochschulen"

Die EU stellt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen der ESF+ Richtlinien "Öffnung von Hochschulen (EU-Förderperiode 2021-2027)" 3,2 Millionen Euro zur Förderung von Projekten zur Verfügung. Diese Förderung soll im Förderzeitraum 2021-2027 niedersächsische Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung dabei unterstützen, flexible Angebote für neue Gruppen von Studieninteressierten zu entwickeln und die Öffnung der Hochschulen voranzutreiben. Nun wurde der dritte Förderaufruf dieser Richtlinie im aktuellen EU-Förderzeitraum veröffentlicht: Antragsstichtag ist der 30. November 2025.

Mithilfe der EU-Mittel sollen Projekte gefördert werden, die sich an beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und insbesondere ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung richten. Bei der Entwicklung von Angeboten sollten die unterschiedlichen Lebenssituationen der Zielgruppen, wie Berufstätigkeit, familiäre Verpflichtungen oder im Ausland erworbene Abschlüsse, besonders beachtet werden.

In "Stärker entwickelten Regionen" können ESF+-Mittel bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdecken. Die Kofinanzierung durch das Land beträgt vorbehaltlich der Haushaltsmittel 25 Prozent.
In "Übergangsregionen" liegt der Anteil der ESF+-Förderung bei maximal 60 Prozent, während das Land hier vorbehaltlich der Mittelbereitstellung 5 Prozent der Ausgaben übernimmt.

Antragsberechtigt sind die niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung gemäß § 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes sowie anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz. Im Vorfeld der Antragsstellung ist eine verpflichtende Beratung durch die NBank bis zum 21. November 2025 vorgesehen. Frühester Projektbeginn ist der 1. April 2026.

Zum Förderaufruf der NBank

 

 

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