Neue Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen

Zum 1. Juli tritt die Neufassung der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) in Kraft. Die Neufassung soll den Zugang zum Lehramtsstudium sowie das Studium selbst flexibler gestalten und die Lehrkräftebildung den aktuellen gesellschaftlichen und schulischen Anforderungen anpassen.

Aus den Änderungen ergibt sich unter anderem ein neuer Weg in das Lehramt an berufsbildenden Schulen. Bachelorabsolventinnen und -absolventen, die ursprünglich ohne Lehramtsoption studiert haben, können sich künftig über einen Quereinstiegs-Masterstudiengang und den anschließenden Vorbereitungsdienst als Lehrkraft im berufsbildenden System qualifizieren. Außerdem wird die berufliche Fachrichtung Informationstechnik für das Lehramt an berufsbildenden Schulen aufgenommen.

Für das Lehramt an Haupt- und Realschulen sind fortan fast alle Unterrichtsfächer miteinander kombinierbar. Ausgenommen sind lediglich die Religionsfächer sowie das Fach Werte und Normen untereinander. Als neues Unterrichtsfach wird Niederdeutsch für die Lehrämter an Haupt- und Realschulen sowie an Gymnasien aufgenommen. Das Fach Werte und Normen wird für das Lehramt an Grundschulen ergänzt.

Die MasterVO-Lehr regelt die fachlichen Voraussetzungen des Lehramtsstudiums für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und setzt die aktuellen Rahmenvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) um. Die letzte Novellierung der Verordnung erfolgte im Jahr 2015.

Aktuelle Informationen zu den (neuen) Quereinstiegsmöglichkeiten ins Lehramt sowie zu möglichen Fächerkombinationen werden auf den Seiten zum Lehramtsstudium in Niedersachsen bereitgestellt.

Zur Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei

Zum Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 11. Juni 2026

 

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