Neue Handreichung zur Anerkennungspraxis der Hochschulen

Der Runde Tisch Anerkennung im Rahmen des Projekts nexus der HRK hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Anerkennungspraxis an deutschen Hochschulen zu verbessern und die flächendeckende Anwendung der Grundsätze der Konvention von Lissabon zu befördern. Die Konvention wurde bereits 1997 verabschiedet und 2007 in deutsches Recht transformiert, jedoch ist der Umsetzungsstand innerhalb des Hochschulwesens noch sehr unterschiedlich. Eine neu veröffentlichte Handreichung formuliert wesentliche Kriterien für gute Anerkennung und gute Anerkennungsverfahren, die als Grundlage für die hochschulinterne Arbeit und auch als weitere Handlungsmaxime für die Beratungs- und Fortbildungsarbeit des Runden Tisches dienen soll. Die Hinweise gelten für die Anerkennung von an ausländischen Hochschulen erbrachten Leistungen und für Leistungen, die an anderen Hochschulen im Inland oder in anderen Studiengängen an derselben Hochschule erbracht wurden. Die Anrechnung außerhochschulisch erbrachter Leistungen wird dagegen nicht behandelt.

Nach zwanzig Jahren seit der Verabschiedung und zehn Jahren seit der Ratifikation der Lissabon-Konvention in Deutschland soll im Rahmen einer Tagung in Mainz am 11. April 2017 eine kritische Würdigung des Umsetzungsstands an den Hochschulen durchgeführt  werden: "20 Jahre Lissabon-Konvention: Quo vadis Anerkennung?". Die Veranstaltung will sich mit der Frage auseinandersetzen, welche Strategien Hochschulen entwickeln könnten, um Anerkennung weiter zu verbessern, effiziente Verfahren umzusetzen und eine positive Anerkennungskultur zu etablieren.

 

Handreichung "Kriterien für gute Anerkennung"
Tagungsseite „20 Jahre Lissabon-Konvention: Quo vadis Anerkennung“

 

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