Mit dualem Studium in den Kreißsaal: Hebammenausbildung wird reformiert

Mit dem Hebammenreformgesetz (HebRefG) soll die Hebammenausbildung in Deutschland zukünftig attraktiver und moderner werden. Der Reformvorschlag des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass Hebammen künftig in einem dualen Studium mit hohem Praxisanteil ausgebildet werden sollen. Insgesamt soll das Studium eine Dauer zwischen sechs bis acht Semester umfassen, an dessen Ende der Bachelor-Abschluss sowie eine staatlich anerkannte Abschlussprüfung stehen. All das ist Voraussetzung, um zukünftig die Berufsbezeichnung "Hebamme" führen zu dürfen. Ziel der Reform ist die Verknüpfung von wissenschaftlicher Arbeit und beruflicher Ausbildung.

"Hebammen helfen bei einem guten Start ins Leben. Sie leisten damit eine unverzichtbare Arbeit. Künftig werden sie in einem dualen Studium auf die wachsenden Anforderungen in der Geburtshilfe vorbereitet. Praxis und Theorie sollen dabei gleichermaßen vermittelt werden", so beschreibt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die zukünftige Ausrichtung des neu geschaffenen Studiengangs. Außerdem erhalten alle Studierenden während der gesamten Ausbildung eine Vergütung. Studienzugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf oder eine allgemeine zwölfjährige Schulausbildung.

Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz soll Anfang Januar 2020 in Kraft treten.

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