Bund und Länder haben am 31. März 2017 den "Masterplan Medizinstudium 2020" verabschiedet. Mit der geplanten Reform des Medizinstudiums in Deutschland sollen unter anderem die Allgemeinmedizin und damit die Tätigkeit des Hausarztes gestärkt werden. Die Kultusministerkonferenz hat jedoch eine Zustimmung zum Masterplan davon abhängig gemacht, das die Umsetzung kostenpflichtiger Maßnahme durch eine ausreichende Finanzierung sichergestellt wird.
"Der Masterplan ist eine wichtige Grundlage zur Weiterentwicklung und Zukunftsfähigkeit der Medizinerausbildung. Um den Masterplan nun erfolgreich umzusetzen, müssen die Finanzierungsfragen geklärt und die damit verbundenen Lasten gerecht auf alle Schultern verteilt werden", fordert die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić. "Durch den Beschluss der KMK wird daher sichergestellt, dass keine mit Kosten verbundene Maßnahme umgesetzt wird, die nicht zuvor finanziell abgesichert ist. Wir lassen es nicht zu, dass die Kosten der Umsetzung auf die Hochschulen und Hochschulkliniken abgewälzt werden."
Mit der Verabschiedung des Masterplans wird eine Expertenkommission unter der Leitung von Frau Prof. Monika Harms, Generalbundesanwältin a. D., eingesetzt, die Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen auf die Studienplatzsituation und die Kosten untersucht und innerhalb eines Jahres einen Vorschlag zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte erarbeiten wird.
Pressemitteilung BMBF
Pressemitteilung KMK
Pressemitteilung MWK Niedersachsen
Beschlußtext zum "Masterplan Medizinstudium 2020"
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