Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) haben mehrere Änderungen des BAföGs beschlossen, um Studierende in der COVID-19-Pandemie weiterhin zu unterstützen.
Zum einen wird BAföG auch während der Schließung der Hochschulen oder der Verschiebung des Semesterbeginns in voller Höhe weitergezahlt. Karliczek sagt dazu, dass sie den Studierenden so mehr Klarheit und Planungssicherheit verschaffen wolle.
Außerdem soll sich das Engagement in systemrelevanten Bereichen wie dem Gesundheitswesen, sozialen Einrichtungen oder der Landwirtschaft lohnen. Wenn sich Studierende oder Auszubildende, die BAföG beziehen, in diesen Bereichen engagieren und einen Zuverdienst haben, wird dieser nicht auf die Förderung angerechnet. Der BAföG-Betrag ändert sich für diese Personen also nicht und wird in voller Höhe ausgezahlt.
Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase soll ebenfalls geholfen werden. Deswegen wurde das Wissenschaftszeitvertragsgesetz mit einer befristeten Übergangsregelung angepasst. Die Höchstbefristungsdauer, um zum Beispiel eine Promotion oder Habilitation zu absolvieren, kann um 6 Monate verlängert werden.
Diese Änderungen sind Teil des Entwurfs des Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetzes (WissStudUG), das kurzfristig in den Deutschen Bundestag eingebracht und beschlossen werden soll. Die Änderungen sollen rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.