Die Regelstudienzeit des Faches Rechtswissenschaften wurde um ein Semester verlängert: Statt neun Semestern Studienzeit sollen jetzt zehn Semester und damit eine Studiendauer von fünf Jahren zur Regel werden. Die im November 2019 beschlossene Gesetzesänderung des Deutschen Richtergesetzes geht auf eine Gesetzesinitiative des Bundesrates vom Februar 2019 zurück, in dem die Länder die Erhöhung der Regelstudienzeit forderten, um das Jurastudium an vergleichbare Masterstudiengänge anzupassen. Ein weiterer elementarer Grund sei des Weiteren die tatsächliche Studiendauer von durchschnittlich 11,3 Semestern. Der Anstieg der Studiendauer ist vor allem auf die Reform der Juristenausbildung 2002/2003, die Einführung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und die Erweiterung um Schlüssel- und Fremdsprachenqualifikationen zurückzuführen.
Die Gesetzesänderung und die verlängerte Regelstudienzeit haben auch Auswirkungen auf den BAföG-Bezug: Studierende erhalten nun fünf Jahre lang Studienunterstützung, was den bisherigen finanziellen Druck des Abschlusses nach neun Semestern nimmt. Das geänderte Gesetz ist bereits in Kraft und gilt rückwirkend ab dem noch laufenden Wintersemester 2019/2020.
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