Jetzt auch ab November: Überbrückungshilfe für Studierende in Notlagen

Zuschuss für Studierende in pandemiebedingten Notlagen jetzt auch für November 2020 und bis zum Ende des Wintersemesters im März 2021: Nach dem Aussetzen der Überbrückungshilfe im Oktober stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nun angesichts des neuerlichen pandemiebedingten Lockdowns erneut Mittel und Verfahren für die Überbrückungshilfen bereit. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) und die regionalen Studierenden- bzw. Studentenwerke übernehmen die Umsetzung.

Studierende, die unmittelbar finanzielle Hilfe benötigen, können den staatlichen Zuschuss wieder online beantragen. Diese Zuschüsse von 100 bis zu 500 Euro im Monat werden als Nothilfefonds über die Studierendenwerke ausgezahlt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Bedingungen sind streng: Entscheidend für die Gewährung und die Höhe der Überbrückungshilfe ist der Kontostand, die antragsstellenden Studierenden müssen ihre akute, pandemiebedingte Notlage entsprechend nachweisen.

Anträge für November können ab sofort wieder zentral auf www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de gestellt werden – sofern die finanzielle Notlage fortbesteht, können Studierende die Überbrückungshilfe erneut beantragen. Für jeden Monat muss jedoch ein gesonderter Antrag gestellt werden. Ein Antrag gilt nur für den jeweils laufenden Monat und nicht rückwirkend! Die jeweils zuständigen Studierendenwerke vor Ort prüfen die Anträge und entscheiden dann selbst und in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs über die Gewährung des Zuschusses.

Antragsberechtigt sind in- und ausländische Studierende. Voraussetzung ist, dass sie an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert und nicht beurlaubt sind. Es gibt aber keine Begrenzung aufgrund des Alters oder der Semesterzahl, auch Darlehen, Stipendien oder ähnliches schließen die Bewerbung für die Überbrückungshilfe nicht aus. Nicht antragsberechtigt laut BMBF sind hingegen Studierende z.B. an Verwaltungsfachhochschulen, Studierende im dualen Studium, Gasthörer*innen sowie Studierende an staatlich nicht anerkannten Hochschulen.

Hintergrund: Das Wiedereinsetzen der Überbrückungshilfe wurde vom BMBF und Bundesbildungsministerin Anja Karliczek bereits Anfang November angekündigt. 155.000 Anträge auf den Überbrückungshilfe-Zuschuss wurden von Juni bis September 2020 zugesagt. Die Corona-Nothilfe des BMBF beinhaltet neben der Überbrückungshilfe auch einen zinslos gestellten Studienkredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und auch hierbei gibt es nun eine Erweiterung: Der Kredit war zunächst nur bis März 2021 zinsfrei; nun wird er für das komplette Jahr 2021 zinsfrei gestellt. 

Zur Pressemitteilung von BMBF und DSW

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