Der Trend zu immer mehr zulassungsfreien Studiengängen setzt sich fort. Dies ergibt die aktuelle Analyse zu Zugangsbeschränkungen an deutschen Hochschulen des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE). Der Anteil zugangsbeschränkter Studienangebote in Deutschland lag viele Jahre bei etwa 40 Prozent. Zum Wintersemester 2026/27 sind im Bundesdurchschnitt noch 31,6 Prozent der Studienangebote zulassungsbeschränkt.
Im Ländervergleich liegt Niedersachsen auf Platz 8. Hier sind ab dem Wintersemester 2026/27 nur noch knapp ein Drittel der Studienangebote zulassungsbeschränkt (32,9 Prozent). Den höchsten Anteil zulassungsbeschränkter Studiengänge haben Berlin (53,3 Prozent) und Baden-Württemberg (46,2 Prozent); den geringsten Anteil Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Thüringen (16,8 Prozent).
Besonders häufig treffen Studieninteressierte in Niedersachsen auf Zugangsbeschränkungen in den Rechts-, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Sozialwissenschaften. Dort sind 45,9 Prozent der Studienangebote zulassungsbeschränkt. Deutlich niedriger fällt der Anteil in den Ingenieurwissenschaften aus: Hier sind lediglich 23,3 Prozent der Angebote betroffen. Grundsätzlich ist der Anteil der zugangsbeschränkten Angebote an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Niedersachsen etwas höher als an den Universitäten.
Besonders stark reguliert bleiben die bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächer Humanmedizin, Pharmazie und Tiermedizin. Allerdings haben sich auch in der Humanmedizin und Pharmazie die Chancen auf einen Studienplatz leicht verbessert, da sich das Verhältnis von Bewerbenden zu verfügbaren Studienplätzen vergünstigt hat.
Bei zulassungsfreien Studiengängen können sich Studieninteressierte direkt an der Hochschule einschreiben, sofern sie die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Dies sind neben der entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung beispielsweise Vorpraktika. Bei zulassungsbeschränkten Angeboten ist die Zahl der Studierenden, die aufgenommen werden, begrenzt. Die durch den Numerus Clausus (N.C.) beschränkte Anzahl an Studienplätzen wird über ein Auswahlverfahren vergeben, für das die Abitur-/Abschlussnote in der Regel ein wesentliches Kriterium ist. Einige Studienangebote, wie beispielsweise künstlerische, musische oder sportliche Studiengänge, sind (zusätzlich) über ein Eignungsfeststellungsverfahren zulassungsbeschränkt.
Der fortschreitende Trend zu zulassungsfreien Studiengängen lässt sich laut CHE auf den in den letzten Jahren beobachtbaren Rückgang der Studienanfänger*innenzahlen bzw. deren Stabilisierung auf niedrigerem Niveau zurückführen, während gleichzeitig die Zahl der Studienangebote zunimmt.
Zum CHECK – Zugangsbeschränkungen an deutschen Hochschulen 2026/27
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