Förderaufruf ESF-Richtlinie "Öffnung von Hochschulen"

Aktualisiert am 05.04.2019

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) ruft erneut zur Einreichung von Projektanträgen in der Förderrichtlinie "Öffnung von Hochschulen" auf. Insgesamt stehen dafür im Förderzeitraum 2014 – 2020 rund 10,6 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Anträge sind bis zum Stichtag am 30.09.2019 an die NBank zu richten. 

Bislang wurden mit etwa der Hälfte der Mittel insgesamt 32 Projekte in vier Ausschreibungsrunden gefördert. Dabei konnte noch keine Projekte zur Unterstützung des Übergangs von der Hochschule zur Berufsqualifikation nach Studienabbruch berücksichtigt werden. Projektanträge in diesem Bereich werden deshalb besonders begrüßt. Auch in der Regionenkategorie "Übergangsregion" stehen noch erhebliche Mittel zur Verfügung. 

Generell richtet sich die Ausschreibung an alle niedersächsischen Hochschulen sowie anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die Projekte zur bedarfsgerechten Entwicklung/Erprobung von berufsbegleitend studierbaren und berufsbezogenen Bildungs- und Weiterbildungsangeboten für nicht-traditionelle Studien- und Weiterbildungsinteressierte sowie für Studienabbrecher*innen auf den Weg bringen möchten. Auch Vorhaben zur Vernetzung des Beratungsangebotes können gefördert werden. Die Projektlaufzeit ist auf maximal 24 Monate begrenzt, Folgeanträge sind jedoch möglich. 

Ausführlichere Informationen zur Förderlinie und dem Antragsverfahren finden Sie auf der Website der NBank.

Hier erhalten Sie den Förderaufruf zum Nachlesen.

Zur Liste der aktuell geförderten Projekte

 

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