Entwicklungsvertrag soll fortgeschrieben werden

Die Niedersächsische Landesregierung hat sich auf die Weiterführung des Hochschulentwicklungsvertrags verständigt und seine erneute Fortschreibung bis Ende 2023 im Kabinett beschlossen. Die neue Vereinbarung ist nötig, da die Laufzeit des ursprünglich 2013 vereinbarten Vertrags nach einer ersten Fortschreibung 2017 bisher nur bis zum 31. Dezember 2021 angesetzt war. Die Vereinbarung soll den Hochschulen weiterhin einen verlässlichen Rahmen und mehrjährige finanzielle Planungssicherheit bieten, vor allem vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und ihrer noch unklaren langfristigen finanziellen Auswirkungen – möglicherweise auch auf zukünftige Landeshaushalte. Die bisherige Fassung mit ihrem Fokus u.a. auf Digitalisierung, Internationalisierung sowie Zusagen zur Baufinanzierung bleibt daher aktuell. 

Außerdem soll durch die erneute Fortschreibung auch die Voraussetzung für einen erfolgreichen Neuabschluss eines längerfristigen Hochschulrahmenvertrags geschaffen werden. Dazu sagte Niedersachsens Wissenschaftsminister Björn Thümler: "Der Hochschulentwicklungsvertrag ist als Instrument zur Festschreibung der hochschulpolitischen Ziele von besonderer Bedeutung. Als zentrales Instrument der Hochschulsteuerung trägt er zu unseren gemeinsamen Bemühungen bei, die niedersächsischen Hochschulen im Wettbewerb um Studierende sowie bei der Berücksichtigung sich ändernder akademischer Ausbildungsbedarfe zu unterstützen." Die Landesregierung sowie die 20 Hochschulpräsidentinnen und Hochschulpräsidenten der staatlichen Hochschulen in Niedersachsen sollen den Hochschulentwicklungsvertrag nun noch im Dezember unterzeichnen. 

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