Drittes Entlastungspaket bringt Einmalzahlung für Studierende

Zur Entlastung der Bürger*innen hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung am 05. September 2022 ein drittes Maßnahmenpaket beschlossen. Es sieht unter anderem Einmalzahlungen für Studierende sowie höheres Wohngeld für Geringverdienende vor. Insgesamt sind für das Entlastungspaket 65 Milliarden Euro eingeplant.

Konkret sollen Studierende und Fachschüler*innen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten, um die Mehrbelastung durch die steigenden Energiekosten abzumildern. Die Kosten werden vom Bund getragen. Die Auszahlungsmodalitäten sollen schnell und unbürokratisch vor Ort erfolgen, müssen aber im Detail noch mit den Ländern abgestimmt werden.

Ab 1. Januar 2023 soll es außerdem eine umfassende Wohngeldreform geben. Dadurch soll nicht nur das Wohngeld erhöht und mit einer dauerhaften Klima- und Heizkostenkomponente ausgestattet werden, sondern es soll auch den Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Bürger*innen erweitert werden. Geringverdienende Studierende, die "dem Grunde nach" keinen Anspruch auf Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben, sind bereits jetzt wohngeldberechtigt und könnten somit von der Wohngeldreform profitieren.

Eine Übersicht über alle Maßnahmen des Entlastungspakets finden Sie hier.  

 

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