Der Countdown zur nächsten Förderrunde bei der Exzellenzstrategie ("ExStra") des Bundes und der Länder läuft: Noch im Dezember 2022 veröffentlichte die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) die Ausschreibung zur neuen Förderlinie Exzellenzcluster. Nun ist es an den Universitäten, allein oder im Verbund Anträge für ihre Vorhaben und Projekte einzureichen. Vorausgegangen war eine Erneuerung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, die Voraussetzung für das gemeinsame Spitzenförderprogramm ist. Universitäten sollen damit gestärkt, ihre wissenschaftlichen Spitzenleistungen gefördert und übergreifende Kooperationen in der Forschung weiterentwickelt werden. Rund 539 Millionen Euro stehen dafür jährlich zur Verfügung – die Mittel wurden deutlich aufgestockt. Neu ist in dieser zweiten Wettbewerbsrunde daher auch, dass bundesweit bis zu 70 Exzellenzcluster gefördert werden können. Im Rahmen der letzten Förderlinie wurden nur 57 ausgewählt, davon sechs an den niedersächsischen Universitäten.
Zwar wird noch eine ganze Menge Zeit ins Land gehen, bis die ersten zur Förderung ausgewählten Exzellenzcluster bekannt gegeben werden – und noch viel mehr Zeit, bis sich Exzellenzuniversitäten über eine Auszeichnung mit diesem prestigeträchtigen Titel freuen dürfen. Den Auftakt machen nun erst einmal die Exzellenzcluster: Interessierte Universitäten bzw. Universitätsverbünde, die Neuanträge stellen wollen, durchlaufen ein zweistufiges Verfahren. Zunächst sollten sie bis 1. Februar eine unverbindliche Absichtserklärung abgeben, erste Antragsskizzen müssen dann bis 31. Mai bei der DFG eingegangen sein. Exzellenzcluster aus der ersten Förderrunde seit 2019, die nun einen Fortsetzungsantrag einreichen wollen, durchlaufen ein einstufiges Verfahren. Sie sollten bis 29. Januar eine unverbindliche Absichtserklärung abgeben. Alle Neuanträge und Fortsetzungsanträge müssen dann bis 22. August 2023 eingereicht werden.
Nach einem mehrstufigen Wettbewerb fallen im Mai 2025 die Förderentscheidungen. Förderbeginn für die Exzellenzcluster ist der 1. Januar 2026, der Förderzeitraum beträgt sieben Jahre. Für die Exzellenzuniversitäten wird 2024 eine gesonderte Förderlinie bzw. Ausschreibung vom Wissenschaftsrat veröffentlicht.
Pressemitteilung der DFG
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