Informationen zur Lage der Hochschulen angesichts des Corona-Virus: Sommersemester 2020, Termine und Bewerbungsfristen für das Wintersemester 2020/2021 (Stand: 07. April 2020; zuletzt aktualisiert am 02.06.2020)
Sommersemester digital: Die Kultusministerkonferenz (KMK) informierte Anfang April darüber, dass sich die Länder angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt haben. Demnach soll das aktuelle Sommersemester 2020 stattfinden und die Hochschulen dabei mit möglichst flexibler Semestergestaltung vorgehen. Die meisten Hochschulen setzen diese Flexibilität in Form von digitaler Lehre um. Seit dem 20. April haben die niedersächsischen Hochschulen inzwischen wieder mit Vorlesungen begonnen – natürlich komplett digital. Ob im laufenden Sommersemester zusätzlich noch Präsenzveranstaltungen stattfinden können, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, einige Hochschulen haben die Rückkehr zur Präsenzlehre aber bereits ausgeschlossen.
Wichtig für Studieninteressierte oder Bewerber*innen für das kommende Wintersemester 2020/2021: Laut Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und KMK werden hier die Termine für Bewerbungs- und Zulassungsverfahren der grundständigen Studiengänge angepasst: Das DoSV-Bewerbungsportal auf hochschulstart.de öffnet voraussichtlich am 01.07.2020. Die Bewerbungsfrist für Neuabiturient*innen für das Zentrale Verfahren endet für das Wintersemester 2020/2021 am 20.08.2020. Diese Frist gilt auch für weitere Studiengänge, für die die Vergabe von Studienplätzen über die Stiftung für Hochschulzulassung koordiniert wird. Aber: Für alle zulassungbeschränkten Studiengänge mit Bewerbung direkt bei der Hochschule gilt zum jetzigen Zeitpunkt, dass einzelne Hochschulen in Niedersachsen wohl beim 15.07.2020 als Bewerbungsschluss bleiben wollen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wunsch-Hochschule!
Für die sogenannten Altabiturient*innen, also all diejenigen Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in den vergangenen Jahren erworben haben, wird die geänderte Frist im Zentralen Vergabeverfahren zeitnah von hochschulstart.de bekannt gegeben. Achtung: Die Frist liegt immer vor Ende der Bewerbungsfrist für Neuabiturient*innen!
Studierenden sollen keine Nachteile aufgrund der Covid-19-Pandemie entstehen, stellte die KMK erneut klar. So soll es Regelungen beim BAföG, beim Kindergeld oder bei der Krankenversicherung geben. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek hatte ebenfalls bereits Mitte März klargestellt, dass das BAföG weitergezahlt werde, auch wenn Hochschulen geschlossen sind. Detaillierte Informationen gibt hierzu gibt es beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Auf Studieren in Niedersachsen aktualisieren wir auf dieser Seite regelmäßig aktuelle Informationen zur den Auswirkungen des Corona-Virus.
Pressemitteilung der KMK zum Sommersemester