Die Niedersächsische Studienakkreditierungsverordnung (Nds. StudAkkVO) wurde aktualisiert. Zusammen mit dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag dient sie der Qualitätssicherung und -entwicklung in Studium und Lehre an den niedersächsischen Hochschulen. Sie ist die Grundlage für die Akkreditierung von Studienangeboten und definiert die formalen sowie fachlich-inhaltlichen Kriterien, die insbesondere in der Gestaltung von Bachelor- und Masterstudiengängen eingehalten werden müssen.
Relevante Änderungen betreffen die Anerkennung von Leistungen bei einem Hochschul- oder Studiengangswechsel sowie von außerhochschulisch erbrachten Leistungen, die Festlegung von Studiengangsprofilen sowie die Bezeichnung dualer Studiengänge.
So wurde §3 zu Studienstruktur und Studiendauer um den Punkt "Anerkennung und Anrechnung" ergänzt. Absatz 4 verfügt fortan: "Die Hochschule setzt die nationalen und landesgesetzlichen Regelungen zur Anerkennung von Kompetenzen, Qualifikationen und Leistungen, die an einer Hochschule erbracht wurden, sowie zur Anrechnung von Kompetenzen und Qualifikationen, die außerhalb von Hochschulen erworben wurden, um."
Gemäß §4 "Studiengangsprofile" können Masterstudiengänge künftig nach "anwendungsorientiertem" und "forschungsorientiertem" Profil unterschieden werden.
Ein neuer Absatz 7 unter §12 "Schlüssiges Studiengangskonzept und adäquate Umsetzung" formuliert konkret: "Ein Studiengang darf als 'dual' bezeichnet und beworben werden, wenn die Lernorte (mindestens Hochschule oder Berufsakademie und Betrieb) systematisch sowohl inhaltlich als auch organisatorisch und vertraglich miteinander verzahnt sind." Dies lässt sich sowohl ausbildungsintegrierend als auch berufs- oder praxisintegrierend umsetzen. Duale Studiengänge niedersächsischer Hochschulen, die diesen Studienmodellen entsprechen, lassen sich in der Studiengangssuche von studieren-in-niedersachsen.de finden und über die Kategorie "Studienform" gezielt herausfiltern.
Zur vollständigen Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Studienakkreditierungsverordnung vom 29. September 2025
Zur aktuellen Niedersächsischen Studienakkreditierungsverordnung
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