Für das Studium an Hochschulen ist eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich – so weit, so richtig. Dass man aber nur mit dem Abitur an Universitäten oder mit der Fachhochschulreife nur an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) studieren kann, ist hingegen falsch. Sie können in Niedersachsen auch aufgrund einer beruflichen Vorbildung ein Studium aufnehmen. Hier erklären wir Ihnen die verschiedenen Wege.
Neben der Hochschulzugangsberechtigung gelten noch andere Voraussetzungen bei der Aufnahme eines Studiums: Manche Studiengänge sind zulassungsbeschränkt. Hier müssen Sie sich frühzeitig um einen Platz bewerben, bevor ein Auswahlverfahren durchgeführt wird. Bei den meisten sportbezogenen, einigen sprachlichen sowie vielen Studiengängen an künstlerischen Hochschulen und solchen in privater Trägerschaft sind Eignungsprüfungen erforderlich. Und einige Studiengänge, insbesondere im Bereich der Technikwissenschaften und Sozialpädagogik, verlangen Vorpraktika unterschiedlicher Dauer. Alle Informationen zu solchen speziellen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie direkt auf den Webseiten Ihrer gewünschten Hochschule oder Ihres gewünschten Studiengangs!
Hochschulzugang, Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sind bei der Studienwahl wichtig. Ob man sich für einen Studiengang bewerben muss, oder ob Sie sich einfach einschreiben können, hängt vom Zulassungsverfahren ab.
Manche Studiengänge sind zulassungsbeschränkt: Sie können sich dafür nicht einfach einschreiben, sondern müssen sich frühzeitig um einen Studienplatz bewerben. Danach findet ein Auswahlverfahren der Hochschule oder sogar ein bundesweites Vergabeverfahren statt.
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