Gute Lehrkräfte gesucht! In Niedersachsen ist die Ausbildung für das Lehramt in folgenden Schulformen möglich:
Die Lehramtsausbildung ist in zwei Phasen aufgeteilt: Auf das wissenschaftliche Studium an der Hochschule folgt anschließend ein berufspraktischer Vorbereitungsdienst (Referendariat).
Die wissenschaftliche Ausbildung beginnt in Niedersachsen mit einem 2-Fächer-Bachelorstudiengang. Sie wählen dafür aus dem Angebot der Hochschule zwei schulrelevante Studienfächer, je nach Ihren Neigungen und unter Berücksichtigung der vorgegebenen Fächerkombinationsvorschriften. Nach sechs Semestern erwerben Sie einen ersten akademischen Abschluss. Um Lehrer*in werden zu können, studieren Sie anschließend einen auf das Bachelorstudium aufbauenden schulformbezogenen Masterstudiengang (Master of Education). Der Masterabschluss ist die Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat. Das Referendariat schließen Sie mit einer Staatsprüfung ab, die zur Lehrbefähigung im Schuldienst führt.
Das Bachelorstudium verbindet die fachwissenschaftliche Ausbildung in den zwei gewählten Studienfächern mit einem Professionalisierungsbereich. Dieser beinhaltet u. a. die Bildungswissenschaften Pädagogik und Psychologie. Zusätzlich können Sie, je nach Angebot der Hochschule, Schlüsselkompetenzen wie zum Beispiel Sprachkenntnisse und Präsentationstechniken erwerben. Weiterhin absolvieren Sie verschiedene schulische und außerschulische Praktika und Praxisphasen. Im Masterstudium vertiefen Sie Ihre bisher erworbenen Kenntnisse.
Wenn Sie ein lehramtsbezogenes Bachelorstudium beginnen wollen, müssen Sie die aktuell gültigen Fächerkombinationsvorschriften beachten, damit Sie anschließend auch den passenden Masterstudiengang studieren können:
-> Für Sonderpädagogik wählen Sie das Fach Sonderpädagogik (unterschiedliche Förderschwerpunkte möglich) und ein Unterrichtsfach.
-> Für das Lehramt an berufsbildenden Schulen wählen Sie eine berufliche Fachrichtung und ein Unterrichtsfach.
-> Für das Lehramt an Grundschulen und Gymnasien wählen Sie zwei Unterrichtsfächer. Davon muss ein Unterrichtsfach
-> Für das Lehramt an Haupt- und Realschulen sind alle Fächer miteinander kombinierbar. Ausgenommen ist jedoch eine Kombination der Fächer Evangelische Religion, Katholische Religion, Islamische Religion sowie Werte und Normen miteinander.
Wenn besondere Gründe nachgewiesen werden, kann die zuständige Landesbehörde auf Antrag abweichende Fächerkombinationen zulassen.
Sie müssen sich nicht von vornherein auf eine Lehramtslaufbahn festlegen. Studienbegleitende Praxisphasen helfen Ihnen frühzeitig zu erkennen, ob der Lehramtsberuf das Richtige für Sie ist oder ob Sie ein anderes Berufsziel anstreben möchten. Mit dem Bachelorabschluss eröffnen sich Ihnen drei Optionen1:
1 In Abhängigkeit von der jeweiligen Masterzugangsordnung.
2 Für die Fächer Kunst und Musik an der HBK und der HMTMH beträgt die Regelstudienzeit im Bachelorstudium 8 Semester.
Die niedersächsischen Universitäten bieten Quereinstiegsmöglichkeiten für Absolvent*innen von Fach-Bachelorstudiengängen an, die ursprünglich ohne Lehramtsoption studiert haben. Mit einem Quereinstiegs-Masterstudium und einem anschließenden Vorbereitungsdienst (Referendariat) können Sie sich als Lehrkraft für die Sekundarstufe I an allgemeinbildenden Schulen (Gesamtschule, Oberschule, Hauptschule, Realschule) bzw. im berufsbildenden System qualifizieren.
Wenn Sie bereits einen Master, Magister oder ein Diplom haben – aber keinen Master of Education – können Sie in einigen Fächern bzw. beruflichen Fachrichtungen als Quereinsteiger*in in den Vorbereitungsdienst oder im direkten Quereinstieg eingestellt werden. Dies gilt für Fächer, die in Niedersachsen nicht durch die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Lehramtsausbildung abgedeckt werden können. Ihr Hochschulabschluss muss sich hierfür mindestens einem Unterrichtsfach oder einer beruflichen Fachrichtung zuordnen lassen. Detaillierte Informationen zum Quereinstieg ins Lehramt finden Sie auf dem Bildungsportal Niedersachsen.
Weitere Wege und Einstellungsmöglichkeiten in den niedersächsischen Schuldienst finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums sowie beim Niedersächsischen Verbund zur Lehrkräftebildung.
Informationen zur Fort- und Weiterbildung im niedersächsischen Schulwesen finden Sie ebenfalls beim Niedersächsischen Kultusministerium.
In Niedersachsen besteht sowohl an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen als auch an den berufsbildenden Schulen ein hoher Bedarf an qualifizierten Lehrkräften in nahezu allen Fächerkombinationen und Schulformen. Weitere Informationen zur Einstellung von Lehrkräften finden Sie auch auf den Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Die niedersächsischen lehramtsbezogenen Masterabschlüsse werden gemäß der Eckpunkte der Kultusministerkonferenz (KMK) in Verbindung mit dem ergänzenden KMK-Beschluss in den anderen Bundesländern anerkannt. Ergänzende Möglichkeiten zur grundständigen Lehrkräftebildung sind im KMK-Beschluss "Gestaltung von zustätzlichen Wegen ins Lehramt" festgehalten.
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