Mit dem Abschluss der Fachoberschule erhält man die Fachhochschulreife und kann alle Studiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) studieren.
Außerdem, und das ist besonders in Niedersachsen, kann man hier mit der Fachhochschulreife auch an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen studieren – und zwar die fachlich dem Schulabschluss entsprechenden Studiengänge. Welche Fachrichtungen der Fachoberschulen mit welchen Studienfächern zusammen passen können, erfahren Sie in der Übersicht. Die Entscheidung über die Passung liegt letztlich bei der jeweiligen Universität.
Die Fachrichtung Technik passt zu folgenden Studienfächern: Ingenieurwissenschaften, Technik, Architektur, Innenarchitektur, Chemie, Lebensmittelchemie, Geowissenschaften (ohne Geographie), Informatik, Wirtschaftsinformatik, Lebensmitteltechnologie, Mathematik, Wirtschaftsmathematik, Physik, Statistik, Wirtschaftsingenieurwesen
Lehramt an beruflichen Schulen: technologische berufliche Fachrichtungen
Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für berufliche Schulen und der allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II in den nach Bestimmungen der einzelnen Länder zugelassenen Fachverbindungen mit: Chemie, Informatik, Mathematik, Physik
Die Fachrichtung Informatik passt zu folgenden Studienfächern: Allgemeine Informatik, Fachbezogene Informatik, Technische Informatik, Informationstechnik, Wirtschaftsinformatik, IT-Management, Künstliche Intelligenz, Software Engineering
Lehramt an beruflichen Schulen: Informatik als berufliche Fachrichtung
Lehramt für allgemeinbildende Schulen: Informatik als Fach
Die Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung passt zu folgenden Studienfächern: Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften, Wirtschaftsingenieurwesen, -informatik, -mathematik, Statistik, Rechts- und verwaltungswissenschaftliche Studiengänge, Verwaltung, Rechtspflege, Öffentliche Verwaltung, Wirtschaftsrecht, Medienrecht
Lehramt an beruflichen Schulen: wirtschafts- und sozialwissenschaftliche berufliche Fachrichtungen
Die Fachrichtung Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie passt zu folgenden Studienfächern: Agrarwissenschaften, Forstwissenschaften, Gartenbau, Landespflege, Umweltschutz, Biochemie, Biologie, Biotechnologie, Chemie, Lebensmittelchemie, Lebensmitteltechnologie, Umweltschutztechnik
Lehramt an beruflichen Schulen: landwirtschaftliche berufliche Fachrichtungen
Die Fachrichtung Ernährung und Hauswirtschaft passt zu folgenden Studienfächern: Biochemie, Biologie, Brauwesen, Getränketechnologie, Chemie, Lebensmittelchemie, Lebensmitteltechnologie, Ökotrophologie
Lehramt an beruflichen Schulen: ernährungs- und hauswirtschaftswissenschaftliche berufliche Fachrichtungen
Lehramt für allgemeinbildende Schulen oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I: Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft jeweils als Fach
Die Fachrichtung Gesundheit und Soziales passt zu folgenden Studienfächern: Pädagogik (einschließlich Schul-, Sonder- und Sozialpädagogik), Psychologie, Biologie, Biochemie, Pflegewissenschaften, Gesundheitswissenschaften, Sozialwissenschaften
Lehramt an beruflichen Schulen: Sozialpädagogik, Pflegewissenschaften, Gesundheitswissenschaften jeweils als berufliche Fachrichtungen
Lehramt für Sonderpädagogik
Lehramt für allgemeinbildende Schulen der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I
Die Fachrichtung Gestaltung passt zu folgenden Studienfächern: Gestaltung, Design, Architektur, Innenarchitektur, Bildende Kunst, Theaterwissenschaften, Medien(-wissenschaften)
Lehramt an beruflichen Schulen: gestalterische Fächer als berufliche Fachrichtungen
Wer einen Abschluss einer berufsqualifizierenden Berufsfachschule ausgewählter Fachrichtungen mit der Zusatzprüfung zu Fachhochschulreife und einer zweijährigen hauptberuflichen Tätigkeit oder einer zweijährigen Berufsausbildung oder einem halbjährigem einschlägigen Praktikum kombiniert, erlangt die Fachhochschulreife.
Vor Beginn des Fachschulbesuchs muss ein Sek. I – Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand erworben worden sein.
Der Abschluss der Fachschule Seefahrt (Nautik: Kapitän*in NK oder Kapitän*in BG, Schiffsbetriebstechnik: TLM) berechtigt zum Hochschulzugang für alle Studiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen), Studiengänge der entsprechenden Fachrichtung an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie bestimmte Bachelor-Studiengänge an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, bei denen dieses durch z. B. eine Zulassungsordnung bestimmt ist.
Mit Zusatzprüfung Fachhochschulreife erlangt man die Hochschulzugangsberechtigung für alle Studiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen), Studiengänge der entsprechenden Fachrichtung an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie bestimmte Bachelor-Studiengänge an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, bei denen dieses durch zum Beispiel eine Zulassungsordnung bestimmt ist.
Mit dem Abschluss einer zwei- oder dreijährigen Fachschule unterschiedlicher Fachrichtungen ist der Hochschulzugang möglich für alle Studiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen), Studiengänge der entsprechenden Fachrichtung an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie bestimmte Bachelor-Studiengänge an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, bei denen dieses durch z. B. eine Zulassungsordnung bestimmt ist.
Vor Beginn des Fachschulbesuchs muss ein Sek. I – Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand erworben worden sein.
Wer einen Abschluss einer mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Berufsfachschule unterschiedlicher Fachrichtungen hat und den schulischen Teil der Fachhochschulreife vor Beginn dieser Berufsausbildung erworben hat, erlangt ebenfalls die Fachhochschulreife.
Wer einen Abschluss der Berufsschule mit einer erfolgreichen, mindestens dreijährigen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf kombiniert, erlangt ebenfalls die Fachhochschulreife. Vor Beginn der Berufsausbildung muss jedoch entweder
Wer zwei aufeinander folgende Schulhalbjahre mit bestimmten Leistungen in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, des Beruflichen Gymnasiums, des Kollegs oder des Abendgymnasiums oder des 13. Schuljahrgangs der Freien Waldorfschule absolviert hat und mit einem mindestens einjährigen Praktikum oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung kombiniert, erlangt auf diese Weise die Fachhochschulreife.
Achtung, diese Regelung gilt nur für Abschlüsse zwischen dem 1.8.1997 und dem 31.7.2005: Wer die 11. Klasse der gymnasialen Oberstufe oder des Beruflichen Gymnasiums (mit Versetzung in die Kursstufe) abgeschlossen hat und mit einer mindestens zweijährigen, erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung kombiniert, erlangt auf diese Weise ebenfalls die Fachhochschulreife.
In Niedersachsen können Sie auch aufgrund Ihrer beruflichen Vorbildung Hochschulzugang erlangen und an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und/oder Universitäten studieren. Hier informieren wir über die vielen verschiedenen Wege ins Studium – auch ohne schulisch erworbene Hochschulreife!