Bei machen Studiengängen kann ich mich direkt einschreiben und auf andere muss ich mich bewerben – wieso?
Auch wenn Sie die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, um an einer Hochschule zu studieren, ist es nicht immer möglich, sich in den gewünschten Studiengang direkt einzuschreiben.
Jedes Jahr wird für jeden einzelnen der über 1.600 Studiengänge an den niedersächsischen Hochschulen die sogenannte Kapazität festgestellt. Das bedeutet, es wird die Anzahl der Studienplätze ermittelt, die der betreffende Studiengang in einem Jahr aufnehmen kann. In einem zweiten Schritt werden dann aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre die Zulassungsregelungen festgelegt:
Stehen weniger Studienplätze zur Verfügung, als von Studieninteressierten nachgefragt werden, wird also die Zulassung beschränkt. Studieninteressierte müssen zunächst ein Zulassungsverfahren durchlaufen – entweder örtlich direkt an der Hochschule, oder bundesweit.
Darüber hinaus kann es sein, dass Sie bei einigen Studiengängen zusätzlich eine Eignungsprüfung erfolgreich ablegen müssen, bevor Sie zum Studium zugelassen werden können. Eignungsprüfungen werden hauptsächlich in sportwissenschaftlichen oder künstlerischen Studiengängen verlangt. Hierbei müssen Sie in speziellen, fachbezogenen Prüfungen Ihre Eignung für das angestrebte Studium nachweisen.
Auf den folgenden Seiten werden die verschiedenen Auswahlverfahren noch genauer erläutert:
Hochschulzugang, Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sind bei der Studienwahl wichtig. Die Hochschulzugangsberechtigung ist als Voraussetzung für ein Studium erforderlich – sie kann auf schulischen und auch auf beruflichen Wegen erreicht werden.
Ob man sich für einen Studiengang bewerben muss, oder ob Sie sich einfach einschreiben können, hängt vom Zulassungsverfahren ab – ob ein Studiengang zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Fristen und Verfahren.
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