Niedersachsen beschließt Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe

Zukünftig müssen Logopädie-, Physiotherapie-, Ergotherapie- und Podologie-Auszubildende kein Schuldgeld mehr zahlen. Das Landeskabinett verabschiedete Anfang Juni eine Richtlinie, wonach zum diesjährigen Ausbildungsstart am 1. August 2019 das Schulgeld vom Land Niedersachsen getragen wird. Übergangsweise erfolgt diese Förderung durch eine Richtlinie, nach einem Jahr soll an dessen Stelle ein Gesetz treten. Insgesamt stehen in diesem Jahr rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung, in den Folgejahren wird die Summe wahrscheinlich ansteigen, da auch die Ausbildungszahlen erwartungsgemäß zunehmen werden.

"Schulgeldzahlungen dürfen einer Berufswahl nicht im Wege stehen, sie werden in Niedersachsen abgeschafft. Davon werden nicht zuletzt die Patientinnen und Patienten profitieren, deren medizinische Versorgung sich verbessert: Wir werden in Zukunft mehr junge Menschen für die Ausbildung zum Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen gewinnen können", so Sozialministerin Carola Reimann zur neuen Förderung.

Auch Auszubildende, die ihre Ausbildung im Jahr 2019 bereits vor dem 1. August angefangen haben, sollen von der neuen Förderung profitieren. Vorgesehen ist, dass diese ihre Ausbildungsförderung ab 2020 rückwirkend erhalten. Das letzte Wort hat jedoch der niedersächsische Landtag, welcher bei der Finanzierung des geplanten Gesetzes in seiner Funktion als Haushaltsgesetzgeber eine entscheidende Rolle spielt. 

 

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