Neuer Förderaufruf ESF-Richtlinie "Öffnung von Hochschulen"

Das Förderprogramm "Öffnung von Hochschulen" geht in eine neue Runde: Bis zum Antragsstichtag am 30. November 2024 können ab sofort wieder Projektanträge im Rahmen der neuen Förderlinie an die NBank gestellt werden.

Im Förderzeitraum 2021-2027 stehen dafür rund 3,2 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. 

Die Förderung soll niedersächsische Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung dabei unterstützen, flexible Angebote für neue Gruppen von Studieninteressierten zu entwickeln und die Öffnung der Hochschulen voranzutreiben. Zielgruppe sind beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und insbesondere ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung.

Mit dem zweiten Förderaufruf dieser Richtlinie soll die Möglichkeit zur Einreichung von Projektanträgen für alle Projektkonstellationen gemäß Ziffer 2 der Richtlinie zur Öffnung von Hochschulen vom 08. März 2023 eröffnet werden. Bevorzugt werden Vorhaben in Zusammenarbeit zwischen niedersächsischen Hochschulen und niedersächsischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung.

Antragsberechtigt sind die niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung gemäß § 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes sowie anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz. Im Vorfeld der Antragsstellung ist eine verpflichtende Beratung durch die NBank vorgesehen. Frühester Projektbeginn ist der 1. Mai 2025.

Die Richtlinie, den aktuellen Förderaufruf und alle weiteren Unterlagen finden Sie hier.

 

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