In Niedersachsen gibt es an den staatlichen Hochschulen keine Studiengebühren mehr. An privaten Hochschulen und für Langzeitstudierende fallen dagegen pro Semester Studienbeiträge an.
Alle Studierenden müssen aber für jedes Semester ihre Semesterbeiträge zahlen – an jeder Hochschule unterschiedlich hohe Gebühren zum Beispiel für das Semesterticket, mit Anteilen fürs Studierenden- bzw. Studentenwerk und die studentische Vertretung wie den AStA. Und natürlich kostet auch das alltägliche Leben Geld! Hier zeigen wir, welche Möglichkeiten zur Finanzierung bestehen.
Alle Studierenden erhalten bei der Einschreibung an einer staatlichen Hochschule in Niedersachsen ein sogenanntes Studienguthaben. Wenn dieses Studienguthaben aufgebraucht ist, müssen für jedes weitere Semester Langzeitstudiengebühren gezahlt werden.
Das individuelle Studienguthaben ergibt sich aus der Regelstudienzeit für den jeweils gewählten grundständigen Studiengang plus sechs weiterer Semester. Für einen weiteren konsekutiven Masterstudiengang erhöht sich das Studienguthaben um die Semesteranzahl der Regelstudienzeit dieses Studiengangs. Damit ist das Studienguthaben für die meisten Studierenden ausreichend, sogar wenn sie zum Beispiel ihr Studienfach wechseln oder nicht in der jeweiligen Regelstudienzeit ihren Abschluss machen.
Erst, wenn das individuelle Studienguthaben verbraucht ist, also die Regelstudienzeit (bzw. bei Bachelor- und Masterstudium: die beiden Regelstudienzeiten) plus die sechs weiteren Semester überschritten wurden, müssen Studierende an staatlichen Hochschulen Langzeitstudiengebühren zahlen: Die Gebühr beträgt 500 Euro pro Semester und ist bei der jeweiligen Rückmeldung für das folgende Semester fällig. Achtung: Das Studienguthaben vermindert sich auch um die Semesteranzahl von vorangegangenen, angefangenen oder studierten Studiengängen, die in einem anderen Bundesland als Niedersachsen an einer staatlichen Hochschule im Inland belegt worden sind.
Informieren Sie sich frühzeitig, wenn Sie merken, dass Sie mit Ihrem Studium länger brauchen, oder wenn Sie Fragen zum Thema Langzeitstudiengebühren haben! Beratung und Unterstützung gibt es bei den Zentralen Studienberatungsstellen (ZSB) – für Studieninteressierte genauso wie für Studierende während eines Studiums.
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