Viele Studieninteressierte sind verunsichert, weil sie nicht genau wissen, wie man sich eigentlich auf einen Studienplatz bewirbt. Dabei ist eine Bewerbung gar nicht so kompliziert, wie man sich das vielleicht vorstellt!
Bewerben muss man sich nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge. Bei zulassungsfreien Studiengängen kann man sich innerhalb des Bewerbungszeitraums einfach einschreiben – vorausgesetzt, man verfügt über eine gültige Hochschulzugangsberechtigung. Bewerberinnen oder Bewerber aus einem Mitgliedsstaat der EU benötigen zudem ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.
Für manche Studiengänge müssen im Vorfeld Eignungspüfungen abgelegt werden, damit man sich überhaupt bewerben kann. Dies gilt vor allem für die Studienrichtungen Kunst, Musik und Sport – aber auch an privaten oder kirchlichen Hochschulen können Eigenungsprüfungen gefordert werden.
Bewerbungsfristen können sich nicht nur von Hochschule zu Hochschule unterscheiden, sondern auch noch für die einzelnen Fächer an derselben Hochschule. Informieren Sie sich rechtzeitig direkt bei Ihrer Wunschhochschule, welche Bewerbungsfristen für Ihr Wunschfach gelten!
Sind Sie an mehreren Hochschulstandorten und/oder Fächern interessiert, verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick der ggf. unterschiedlichen Fristen.
Als Faustregel gilt: Die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist viel früher als für zulassungsfreie. Auch für Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) gilt, dass die Bewerbungsfrist dort früher ist als an Universitäten. Das liegt daran, dass die Semester an Hochschulen für angewandte Wissenschaften auch früher beginnen als an Universitäten. Künstlerische Studiengänge oder andere Fächer mit Eignungsprüfung haben oft die frühste Bewerbungsfrist, meistens bereits im Frühjahr für den Studienbeginn zum Wintersemester im Herbst.
Alles, was man braucht, wenn man sich in einen zulassungsfreien Studiengang einschreiben möchte, ist
Dann kann eigentlich nichts mehr schiefgehen – wenn man die Einschreibefristen einhält: Die Einschreibung ist in zulassungsfreien Studiengängen in den meisten Fällen noch bis kurz vor dem Studienstart möglich. Bei Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) endet die Frist wegen des früheren Semesterstarts häufig früher als an Universitäten. Die individuellen Zeiträume für jeden Studiengang müssen immer beachtet werden.
An vielen Hochschulen ist das Einschreiben mittlerweile online oder per Post möglich, in manchen Fällen muss man aber persönlich erscheinen. Daher sollte man sich immer noch einmal auf der Website der jeweiligen Hochschule informieren.
Für fast alle zulassungsbeschränkten Studiengänge an den niedersächsischen Hochschulen gelten die folgenden Bewerbungsfristen:
Dabei macht es keinen Unterschied, ob man sich direkt bei der jeweiligen Hochschule oder bei hochschulstart.de (ehem. ZVS, Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) bewerben muss. Bisher jedoch regelt Hochschulstart.de nur für wenige Studiengänge in Niedersachsen die Studienplatzvergabe.
Laut Vergabeverordnung kann man sich nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang pro Hochschule bewerben. Gehen Bewerbungen für mehrere Studiengänge bei derselben Hochschule ein, dann wird nur die zuletzt eingegangene Studienplatzbewerbung berücksichtigt.
Es ist natürlich möglich, sich bei mehreren Hochschulen zu bewerben, entweder auf einen vergleichbaren Studiengang - oder auch auf einen ganz anderen.
Bei der Bewerbung auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang bei hochschulstart.de können bis zu zwölf Studienwünsche angegeben werden.
Wer mehr Bewerbungen bei verschiedenen Hochschulen und für verschiedene Studiengänge verschickt, hat größere Chancen, einen Studienplatz zu bekommen!
Die meisten Studieninteressierten wollen in Großstädten oder klassischen Universitätsstädten studieren, daher sind die Studienplätze dort sehr begehrt. Dabei haben auch Hochschulen mit einem weniger attraktiven Standort ein durchaus vergleichbares Studienangebot. Es kann also von Vorteil sein, sich an Hochschulorten zu bewerben, die nicht so gefragt sind.
Der Abiturschnitt ist zwar das das wichtigste, aber nicht immer das einzige Kriterium für die Vergabe von Studienplätzen. Auch andere Kriterien können die Bewerbung positiv beinflussen, wie z. B. ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr. Manchmal werden auch einzelne Abiturnoten stärker gewichtet oder es gibt spezielle Eignungsprüfungen. Informieren Sie sich an der jeweiligen Hochschule, welche Kriterien berücksichtigt werden!
Viele Hochschulen verlosen ihre durch kurzfristige Absagen wieder frei gewordenen Studienplätze. Deshalb lohnt es sich, sich bei den Hochschulen über die Termine und Bedingungen zu informieren, um sich rechtzeitig auf das Losverfahren zu bewerben.
Wenn es im Wintersemester nicht klappt, kann man sich bei einigen Bachelorstudiengängen auch zum Sommersemester bewerben. Zusätzlich kann man darauf hoffen, dass sich bis dahin (oder bis zum nächsten Wintersemester) auch der NC-Wert für die neue Auswahlrunde ändert oder Wartezeit angerechnet werden kann.
Hochschulzugang, Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sind bei der Studienwahl wichtig. Die Hochschulzugangsberechtigung ist als Voraussetzung für ein Studium erforderlich – sie kann auf schulischen und auch auf beruflichen Wegen erreicht werden.
Manche Studiengänge sind zulassungsbeschränkt: Sie können sich dafür nicht einfach einschreiben, sondern müssen sich frühzeitig um einen Studienplatz bewerben. Danach findet ein Auswahlverfahren der Hochschule oder sogar ein bundesweites Vergabeverfahren statt.
Hier geht's zu den Immatrikulationsämtern der niedersächsischen Hochschulen.
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