Insgesamt acht Projekte werden vom niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) für die Förderung im Rahmen des Programms "Öffnung von Hochschulen" ausgewählt. Sie erhalten nun Fördermittel in Höhe von insgesamt 2,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und zusätzlichen Landesmitteln.
Die ausgewählten Bildungs- und Weiterbildungsangebote sollen Wege ins Studium mit und ohne Abitur erleichtern, den Hochschulzugang für Berufstätige und beruflich Qualifizierte fördern sowie deren Studieneingangsphase oder den späteren Übergang vom Studium in den Beruf unterstützen. Wissenschaftsminister Björn Thümler lobte die Kreativität der Hochschulen und Erwachsenenbildungseinrichtungen, die neue Projekte entwickeln und aufbauen: "Daher können wir auch in dieser Ausschreibungsrunde erneut zahlreiche Vorhaben zur weiteren Öffnung der Hochschulen unterstützen."
Folgende Projekte werden gefördert:
Die nächste Antragsrunde der ESF-Förderrichtlinie "Öffnung von Hochschulen" hat bereits begonnen; es ist der vorerst letzte Durchgang. Anträge können noch bis zum vorgezogenen Stichtag am 30. April 2020 an die NBank gerichtet werden. Mehr Informationen zur Ausschreibung (und dem Antragsverfahren) finden Sie auf den Seiten der NBank; antragsberechtigt sind alle niedersächsischen Hochschulen – staatliche und staatlich anerkannte – sowie anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Wichtig: Voraussichtlich werden für diesen letzten Antragsstichtag nochmals etwa 2,5 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung stehen.
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