Neuer Förderaufruf ESF-Richtlinie "Öffnung von Hochschulen"

Das Förderprogramm "Öffnung von Hochschulen" geht in eine neue Runde: Bis zum Antragsstichtag am 30. September 2023 können ab sofort wieder Projektanträge im Rahmen der neuen Förderlinie an die NBank gestellt werden. Insgesamt stehen dafür rund 3,2 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. 

Die Förderung soll niedersächsische Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung dabei unterstützen, flexible Angebote für neue Gruppen von Studieninteressierten zu entwickeln und die Öffnung der Hochschulen vorantreiben: Zielgruppe sind beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und insbesondere ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Mit dem ersten Förderaufruf dieser Richtlinie im aktuellen EU-Förderzeitraum 2021-2027 soll die Agenda "zukunft.niedersachsen" auch im Bereich Offene Hochschule Niedersachsen gefördert werden. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur ruft daher Projekte zur Antragsstellung auf, die berufsbegleitende (Weiter-) Bildungsangebote in den fachlichen Schwerpunkten Energiewende, Mobilitätswende, Ressourcenschonendes Wirtschaften, Gesundes Leben – Gesunde Lebensräume sowie Digitalisierung entwickeln oder erproben.

Antragsberechtigt sind die niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung gemäß § 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes sowie anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz. Die Kooperation von Hochschulen und Erwachsenenbildungseinrichtungen zur Entwicklung gemeinsamer Projekte wird begrüßt. Im Vorfeld der Antragsstellung ist eine verpflichtende Beratung durch die NBank vorgesehen, frühester Projektbeginn ist der 01.02.2024.

Alle Informationen zur Förderlinie und zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website der NBank.

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