Studienbewerbung
Bewerbung, Einschreibung, Immatrikulation?

Bewerbung, Einschreibung, Immatrikulation?

Diese Informationen gelten für deutsche und Deutschen gleichgestellte (z. B. Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer, Bewerberinnen und Bewerber aus den Mitgliedsstaaten der EU) Studienbewerberinnen und Studienbewerber für Erststudiengänge (Bachelor).

 

Viele Studieninteressierte sind verunsichert, weil sie nicht genau wissen, wie man sich eigentlich auf einen Studienplatz bewirbt. Dabei ist eine Bewerbung gar nicht so kompliziert, wie man sich das vielleicht vorstellt!

Bewerben muss man sich nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge. Bei zulassungsfreien Studiengängen kann man sich innerhalb des Bewerbungszeitraums einfach einschreiben – vorausgesetzt, man verfügt über eine gültige Hochschulzugangsberechtigung. Bewerberinnen oder Bewerber aus einem Mitgliedsstaat der EU benötigen zudem ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. 

Für manche Studiengänge müssen im Vorfeld Eignungspüfungen abgelegt werden, damit man sich überhaupt bewerben kann. Dies gilt vor allem für die Studienrichtungen Kunst, Musik und Sport – aber auch an privaten oder kirchlichen Hochschulen können Eigenungsprüfungen gefordert werden.

Für jede Bewerbung gibt es Fristen!

Bewerbungsfristen können sich nicht nur von Hochschule zu Hochschule unterscheiden, sondern auch noch für die einzelnen Fächer an derselben Hochschule. Informieren Sie sich rechtzeitig direkt bei Ihrer Wunschhochschule, welche Bewerbungsfristen für Ihr Wunschfach gelten! 

Sind Sie an mehreren Hochschulstandorten und/oder Fächern interessiert, verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick der ggf. unterschiedlichen Fristen.

Als Faustregel gilt: Die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist viel früher als für zulassungsfreie. Auch für Fachhochschulen gilt, dass die Bewerbungsfrist dort früher ist als an Universitäten. Das liegt daran, dass die Semester an Fachhochschulen auch früher beginnen als an Universitäten. Künstlerische Studiengänge oder andere Fächer mit Eignungsprüfung haben oft die frühste Bewerbungsfrist, meistens bereits im Frühjahr für den Studienbeginn zum Wintersemester im Herbst.

Einschreibung bei zulassungsfreien Studiengängen

Alles, was man braucht, wenn man sich in einen zulassungsfreien Studiengang einschreiben möchte, ist

  • ein Abitur-Zeugnis (oder eine andere Hochschulzugangsberechtigung),
  • einen gültigen Personalausweis und
  • den Nachweis, dass man krankenversichert ist.

Dann kann eigentlich nichts mehr schief gehen – wenn man die Einschreibefristen einhält:

  • Zum Wintersemester endet die Frist an den Fachhochschulen frühestens am 1. August, spätestens am 30. September; an Universitäten endet die Frist frühestens am 1. September, spätestens am 15. Oktober.
  • Zum Sommersemester endet die Frist an den Fachhochschulen frühestens am 28./29. Februar, spätestens am 15. März; an Universitäten endet die Frist frühestens am 15. März, spätestens am 15. April.

An vielen Hochschulen ist das Einschreiben mittlerweile online oder per Post möglich, in manchen Fällen muss man aber persönlich erscheinen. Daher sollte man sich immer noch einmal auf der Website der jeweiligen Hochschule informieren.

Bewerbung bei zulassungsbeschränkten Studiengängen

Für fast alle zulassungsbeschränkten Studiengänge an den niedersächsischen Hochschulen gelten die folgenden Bewerbungsfristen:

  • ab ca. Mai bis zum 15. Juli eines Jahres für das darauf folgende Wintersemester und
  • ab ca. November bis zum 15. Januar eines Jahres für das darauf folgende Sommersemester.

Dabei macht es keinen Unterschied, ob man sich direkt bei der jeweiligen Hochschule oder bei hochschulstart.de (ehem. ZVS, Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) bewerben muss. Bisher jedoch regelt Hochschulstart.de nur für wenige Studiengänge in Niedersachsen die Studienplatzvergabe.

Alle genannten Termine sind Ausschlussfristen. Das heißt, dass Ihre Bewerbung bis zu diesem Zeitpunkt bei der jeweiligen Vergabestelle eingetroffen sein muss. Lediglich der Poststempel reicht nicht aus!

Mehrfachbewerbung

Laut Vergabeverordnung kann man sich nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang pro Hochschule bewerben. Gehen Bewerbungen für mehrere Studiengänge bei derselben Hochschule ein, dann wird nur die zuletzt eingegangene Studienplatzbewerbung berücksichtigt. 

Es ist natürlich möglich, sich bei mehreren Hochschulen zu bewerben, entweder auf einen vergleichbaren Studiengang - oder auch auf einen ganz anderen.

Bei der Bewerbung auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang bei hochschulstart.de können bis zu zwölf Studienwünsche angegeben werden.

Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar eines Jahres (für Bewerbungen zum folgenden Wintersemester) erworben haben, müssen Sie sich bei hochschulstart.de für das allgemeine Auswahlverfahren bereits bis zum 31. Mai beworben haben.

Wichtige Tipps zur Bewerbung

Wer mehr Bewerbungen bei verschiedenen Hochschulen und für verschiedene Studiengänge verschickt, hat größere Chancen, einen Studienplatz zu bekommen!

Die meisten Studieninteressierten wollen in Großstädten oder klassischen Universitätsstädten studieren, daher sind die Studienplätze dort sehr begehrt. Dabei haben auch Hochschulen mit einem weniger attraktiven Standort ein durchaus vergleichbares Studienangebot. Es kann also von Vorteil sein, sich an Hochschulorten zu bewerben, die nicht so gefragt sind.

Der Abiturschnitt ist zwar das das wichtigste, aber nicht immer das einzige Kriterium für die Vergabe von Studienplätzen. Auch andere Kriterien können die Bewerbung positiv beinflussen, wie z. B. ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr. Manchmal werden auch einzelne Abiturnoten stärker gewichtet oder es gibt spezielle Eignungsprüfungen. Informieren Sie sich an der jeweiligen Hochschule, welche Kriterien berücksichtigt werden!

Viele Hochschulen verlosen ihre durch kurzfristige Absagen wieder frei gewordenen Studienplätze. Deshalb lohnt es sich, sich bei den Hochschulen über die Termine und Bedingungen zu informieren, um sich rechtzeitig auf das Losverfahren zu bewerben. 

Wenn es im Wintersemester nicht klappt, kann man sich bei einigen Bachelorstudiengängen auch zum Sommersemester bewerben. Zusätzlich kann man darauf hoffen, dass sich bis dahin (oder bis zum nächsten Wintersemester) auch der NC-Wert für die neue Auswahlrunde ändert oder Wartezeit angerechnet werden kann.

Studienwahl? – Diese Informationen gehören zusammen!

Hochschulzugang, Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sind bei der Studienwahl wichtig. Die Hochschulzugangsberechtigung ist als Voraussetzung für ein Studium erforderlich – sie kann auf schulischen und auch auf beruflichen Wegen erreicht werden.

Mehr zum Hochschulzugang

Manche Studiengänge sind zulassungsbeschränkt: Sie können sich dafür nicht einfach einschreiben, sondern müssen sich frühzeitig um einen Studienplatz bewerben. Danach findet ein Auswahlverfahren der Hochschule oder sogar ein bundesweites Vergabeverfahren statt. 

Mehr zur Zulassung

 

Und wie geht es dann nach der Bewerbung weiter?

Infos & Fakten
"Wann melden die sich endlich?"
Hab Sie sich an Universitäten für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben, so können Sie etwa ab August (Wintersemester) oder Februar (Sommersemester) mit einem Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid rechnen.

An Fachhochschulen ist dieser Zeitraum oft früher, in zulassungsfreien Studiengängen kann er allerdings auch viel später sein.
Infos & Fakten
Zulassungsbescheid und Immatrikulation
Erhalten Sie einen Zulassungsbescheid der Hochschule, an der Sie sich beworben haben, müssen Sie den Studienplatz annehmen. Falls Sie sich inzwischen nicht anders entscheiden wollen, müssen Sie sich also an der betreffenden Hochschule immatrikulieren. Die Hochschule teilt Ihnen im Zulassungsbescheid genau mit, in welcher Frist die Immatrikulation beantragt werden muss und welche Unterlagen dafür noch benötigt werden.
Infos & Fakten
Ablehnungsbescheid
Sie haben für Ihren Wunschstudiengang einen Ablehnungsbescheid bekommen? Das ist kein Grund zum verzweifeln, denn: Nach einem Ablehnungsbescheid können Sie sich immer noch in einem zulassungsfreien Studiengang einschreiben, solange die Einschreibefrist noch nicht abgelaufen ist. Vielleicht bekommen Sie aber auch im Nachrückverfahren noch einen Platz in Ihrem zunächst gewünschten Studiengang.

Ansprechpersonen

Bild: © william87/iStockphoto.com

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