Leibniz Universität Hannover wird Stiftungsuniversität

Durch den Beschluss der niedersächsischen Landesregierung in der Kabinettsitzung vom 11.12.2023 geht die Leibniz Universität Hannover (LUH) ab Januar 2024 von der Trägerschaft des Landes Niedersachsen in die Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts über. Die externen Mitglieder des bisherigen Hochschulrats wechseln damit in den Stiftungsrat, der künftig den Hochschulrat ersetzen wird.

Prof. Dr. Volker Epping, Präsident der LUH betont: "Für unsere Universität bedeutet dieser Schritt noch größere Gestaltungsspielräume und weiteres Entwicklungspotenzial. Das Präsidium ist sich aber auch der damit verbundenen Verantwortung sehr bewusst [...]." Die LUH erlangt durch den Wechsel mehr Autonomie im Bereich der Berufsverhandlungen, der Finanzen sowie ihrer Gebäude und Liegenschaften. Dadurch kann die Universität unter anderem selbst Stellen schaffen, Besoldungen festlegen und eine größere finanzielle Eigenständigkeit erreicht. Die Grundfinanzierung durch das Land Niedersachsen verbleibt hingegen unverändert. Für die Studierenden wird sich durch die Umstellung ebenfalls nichts ändern, und auch für die Beschäftigten und Beamt*innen der LUH sollen keine wesentlichen Änderungen auftreten. 

Die Änderung wurde im Nds. GVBL Nr. 26/2023 vom 22.12.2024 verkündet.

Zur Pressemitteilung der LUH

 

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