Diese Informationen
gelten für deutsche und deutschen gleichgestellte
(z. B. Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer,
Bewerberinnen und Bewerber aus den Mitgliedsstaaten
der EU) Studienbewerberinnen und Studienbewerber für Erststudiengänge.
Wie bewerbe ich mich für einen Studienplatz?
das ist eine - nicht nur in den Studienberatungsstellen
- oftmals gestellte Frage. Dabei ist eine Bewerbung
gar nicht so kompliziert, wie Sie sich das vielleicht
vorstellen.
Bewerben
müssen Sie sich ohnehin nur für zulassungsbeschränkte
Studiengänge. Wie die nebenstehende Grafik zeigt, sind zum Wintersemester
2011/2012 rund 73 % aller Studiengänge
an den Hochschulen in Niedersachsen zulassungsbeschränkt.
In allen anderen, den zulassungsfreien, schreiben
Sie sich einfach ein vorausgesetzt, Sie
verfügen über eine in Niedersachsen
gültige Hochschulzugangsberechtigung (nähere
Informationen dazu finden Sie hier)
und als Bewerberin oder Bewerber aus einem Mitgliedsstaat
der EU über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.
Wie die aktuellen Zulassungsbedingungen an den
niedersächsischen Hochschulen aussehen, erfahren
Sie ab Mai/Juni e.J. unter Studienmöglichkeiten,
indem Sie das von Ihnen gewünschte Fach anklicken.
Sie können sich auch an die Immatrikulationsämter
der einzelnen Hochschulen wenden.
Wie Bewerbung und/oder Einschreibung funktionieren,
erfahren Sie auf dieser Seite.
Bewerbung
Zunächst einmal sollten Sie sich unbedingt
einige Termine merken: für fast alle zulassungsbeschränkten
Studiengänge an den niedersächsischen
Hochschulen müssen Sie sich bis zum 15.
Juli eines Jahres für das darauf
folgende Wintersemester und bis zum 15.
Januar eines Jahres für das darauf
folgende Sommersemester bei der jeweiligen Hochschule
oder bei hochschulstart.de (ehem. ZVS, Zentralstelle für die Vergabe
von Studienplätzen) beworben haben. Falls
Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem
16. Januar e. J. (für Bewerbungen zum folgenden
Wintersemester) oder vor dem 16. Juli e. J. (für
das folgende Sommersemester) erworben haben, müssen
Sie sich bei hochschulstart.de für das allgemeine Auswahlverfahren bereits bis zum 31. Mai e.
J. (Wintersemester) oder 30. November e. J. beworben
haben. Hochschulstart.de vergibt jedoch für Niedersachsen
die Studienplätze in nur wenigen Studiengängen.
Bemerken Sie: Die o. g. Termine
sind Ausschlussfristen. D. h.,
dass Ihre Bewerbung bis zu diesem Zeitpunkt bei
der jeweiligen Vergabestelle eingetroffen sein
muss. Lediglich der Poststempel reicht nicht aus.
Für künstlerische Studiengänge,
solche mit Eignungsprüfungen
oder an privaten oder kirchlichen
Hochschulen gelten i. d. R. andere Termine, die
Sie bei der jeweiligen Hochschule
erfragen müssen.
Bewerben können Sie sich ab ca. Mai (WS) oder ca. November (SS) eines Jahres. Für die meisten Studiengänge können Sie dieses online machen. Die entsprechenden Links finden Sie bei der Übersicht über die Immatrikulationsämter. Dort erhalten Sie auch genaue Auskünfte darüber, welche Unterlagen Sie mit der Bewerbung einreichen müssen. Erfahrungsgemäß sind nicht alle erforderlichen Bescheinigungen etc. von heute auf morgen zu beschaffen. Deshalb sollten Sie Ihre Bewerbung nicht erst "auf den letzten Drücker" erledigen!
I. d. R. können Sie sich bei einer
Hochschule nur für einen
zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.
Für einen anderen zulassungsbeschränkten
Studiengang können Sie sich jedoch zusätzlich
bei hochschulstart.de bewerben oder für einen entsprechenden
oder anderen bei weiteren Hochschulen.
Nach Ablauf der o. g. Fristen werden die eingegangenen
Bewerbungen von der jeweiligen Vergabestelle bearbeitet.
Sie können ab August (WS) oder Februar (SS)
einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid derjenigen
Hochschule erhalten, an der Sie sich beworben
haben. Nach einem Zulassungsbescheid
müssen Sie falls Sie sich inzwischen
nicht anders entschieden haben den Studienplatz
in einer bestimmten Frist annehmen und sich an
der betreffenden Hochschule einschreiben. Dazu
erhalten Sie weitere Formulare, müssen weitere
Bescheinigungen (z. B. über eine Krankenversicherung,
den Nachweis der Bezahlung von Semesterbeiträgen),
die Sie innerhalb einer bestimmten Frist einreichen
müssen. Einige Hochschulen verlangen dabei
ein persönliches Erscheinen, andere wiederum
begnügen sich mit postalischer Einsendung.
Nach einem Ablehnungsbescheid
können Sie sich noch in einem zulassungsfreien
Studiengang einschreiben. Vielleicht bekommen
Sie aber auch im Nachrückverfahren noch einen
Platz in Ihrem zunächst gewünschten
Studiengang. Nähere Informationen über
Zulassungsverfahren und ihren Ablauf erhalten
Sie hier.
Einschreibung/Immatrikulation
In allen zulassungsfreien und
Studiengängen ohne Eignungsprüfungen
können Sie sich einfach einschreiben, wenn
Sie über die nötige Hochschulzugangsberechtigung
verfügen und als Bewerberin oder Bewerber
aus einem Mitgliedsstaat der EU über ausreichende
deutsche Sprachkenntnisse. Auch dieses Verfahren
ist formgebunden: Sie müssen also Formulare
ausfüllen, die Sie bei den Hochschulen oder
so weit verfügbar hier
erhalten können und die geforderten Bescheinigungen
beilegen. Für ein Wintersemester müssen
Sie das bis zum 30. September
e. J. (Fachhochschulen: 31. August),
für ein Sommersemester bis zum 31.
März e. J. (Fachhochschulen: 28./29.
Februar) erledigt haben. Es empfiehlt
sich jedoch, einen Antrag auf Einschreibung/Immatrikulation
wesentlich früher bei der jeweiligen Hochschule
einzureichen. |