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Bewerbung, Einschreibung/Immatrikulation

Diese Informationen gelten für deutsche und deutschen gleichgestellte (z. B. Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer, Bewerberinnen und Bewerber aus den Mitgliedsstaaten der EU) Studienbewerberinnen und Studienbewerber für Erststudiengänge.

„Wie bewerbe ich mich für einen Studienplatz?“ – das ist eine - nicht nur in den Studienberatungsstellen - oftmals gestellte Frage. Dabei ist eine Bewerbung gar nicht so kompliziert, wie Sie sich das vielleicht vorstellen.

Studiengänge in NiedersachsenBewerben müssen Sie sich ohnehin nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge. Wie die nebenstehende Grafik zeigt, sind zum Wintersemester 2011/2012 rund 73 % aller Studiengänge an den Hochschulen in Niedersachsen zulassungsbeschränkt.

In allen anderen, den zulassungsfreien, schreiben Sie sich einfach ein – vorausgesetzt, Sie verfügen über eine in Niedersachsen gültige Hochschulzugangsberechtigung (nähere Informationen dazu finden Sie hier) und als Bewerberin oder Bewerber aus einem Mitgliedsstaat der EU über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.

Wie die aktuellen Zulassungsbedingungen an den niedersächsischen Hochschulen aussehen, erfahren Sie ab Mai/Juni e.J. unter Studienmöglichkeiten, indem Sie das von Ihnen gewünschte Fach anklicken. Sie können sich auch an die Immatrikulationsämter der einzelnen Hochschulen wenden.

Wie Bewerbung und/oder Einschreibung funktionieren, erfahren Sie auf dieser Seite.

Bewerbung
Zunächst einmal sollten Sie sich unbedingt einige Termine merken: für fast alle zulassungsbeschränkten Studiengänge an den niedersächsischen Hochschulen müssen Sie sich bis zum 15. Juli eines Jahres für das darauf folgende Wintersemester und bis zum 15. Januar eines Jahres für das darauf folgende Sommersemester bei der jeweiligen Hochschule oder bei hochschulstart.de (ehem. ZVS, Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) beworben haben. Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar e. J. (für Bewerbungen zum folgenden Wintersemester) oder vor dem 16. Juli e. J. (für das folgende Sommersemester) erworben haben, müssen Sie sich bei hochschulstart.de für das allgemeine Auswahlverfahren bereits bis zum 31. Mai e. J. (Wintersemester) oder 30. November e. J. beworben haben. Hochschulstart.de vergibt jedoch für Niedersachsen die Studienplätze in nur wenigen Studiengängen. Bemerken Sie: Die o. g. Termine sind Ausschlussfristen. D. h., dass Ihre Bewerbung bis zu diesem Zeitpunkt bei der jeweiligen Vergabestelle eingetroffen sein muss. Lediglich der Poststempel reicht nicht aus.

Für künstlerische Studiengänge, solche mit Eignungsprüfungen oder an privaten oder kirchlichen Hochschulen gelten i. d. R. andere Termine, die Sie bei der jeweiligen Hochschule erfragen müssen.

Bewerben können Sie sich ab ca. Mai (WS) oder ca. November (SS) eines Jahres. Für die meisten Studiengänge können Sie dieses online machen. Die entsprechenden Links finden Sie bei der Übersicht über die Immatrikulationsämter. Dort erhalten Sie auch genaue Auskünfte darüber, welche Unterlagen Sie mit der Bewerbung einreichen müssen. Erfahrungsgemäß sind nicht alle erforderlichen Bescheinigungen etc. von heute auf morgen zu beschaffen. Deshalb sollten Sie Ihre Bewerbung nicht erst "auf den letzten Drücker" erledigen!

I. d. R. können Sie sich bei einer Hochschule nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben. Für einen anderen zulassungsbeschränkten Studiengang können Sie sich jedoch zusätzlich bei hochschulstart.de bewerben oder für einen entsprechenden oder anderen bei weiteren Hochschulen.

Nach Ablauf der o. g. Fristen werden die eingegangenen Bewerbungen von der jeweiligen Vergabestelle bearbeitet. Sie können ab August (WS) oder Februar (SS) einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid derjenigen Hochschule erhalten, an der Sie sich beworben haben. Nach einem Zulassungsbescheid müssen Sie – falls Sie sich inzwischen nicht anders entschieden haben – den Studienplatz in einer bestimmten Frist annehmen und sich an der betreffenden Hochschule einschreiben. Dazu erhalten Sie weitere Formulare, müssen weitere Bescheinigungen (z. B. über eine Krankenversicherung, den Nachweis der Bezahlung von Semesterbeiträgen), die Sie innerhalb einer bestimmten Frist einreichen müssen. Einige Hochschulen verlangen dabei ein persönliches Erscheinen, andere wiederum begnügen sich mit postalischer Einsendung. Nach einem Ablehnungsbescheid können Sie sich noch in einem zulassungsfreien Studiengang einschreiben. Vielleicht bekommen Sie aber auch im Nachrückverfahren noch einen Platz in Ihrem zunächst gewünschten Studiengang. Nähere Informationen über Zulassungsverfahren und ihren Ablauf erhalten Sie hier.

Einschreibung/Immatrikulation
In allen zulassungsfreien und Studiengängen ohne Eignungsprüfungen können Sie sich einfach einschreiben, wenn Sie über die nötige Hochschulzugangsberechtigung verfügen und als Bewerberin oder Bewerber aus einem Mitgliedsstaat der EU über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Auch dieses Verfahren ist formgebunden: Sie müssen also Formulare ausfüllen, die Sie bei den Hochschulen oder – so weit verfügbar – hier erhalten können und die geforderten Bescheinigungen beilegen. Für ein Wintersemester müssen Sie das bis zum 30. September e. J. (Fachhochschulen: 31. August), für ein Sommersemester bis zum 31. März e. J. (Fachhochschulen: 28./29. Februar) erledigt haben. Es empfiehlt sich jedoch, einen Antrag auf Einschreibung/Immatrikulation wesentlich früher bei der jeweiligen Hochschule einzureichen.

   
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