Studienbewerbung
Eignungsprüfungen

Eignungsprüfungen

Bei einigen Studienrichtungen kann es sein, dass Sie eine Eignungsprüfung erfolgreich ablegen müssen, bevor Sie zum Studium zugelassen werden. Eignungsprüfungen werden hauptsächlich in sportwissenschaftlichen oder künstlerischen Studiengängen verlangt. Hierbei müssen Sie in speziellen, fachbezogenen Prüfungen Ihre Eignung für das angestrebte Studium nachweisen.

Aufgepasst:
Eignungsprüfungen werden auch verlangt, wenn Sie das Fach auf Lehramt studieren möchten!

Künstlerische und Sportwissenschaftliche Studiengänge

In künstlerischen, musischen oder sportwissenschaftlichen Studiengängen sowie in Studiengängen an privaten oder kirchlichen Hochschulen verläuft die Zulassung in der Regel nach anderen, eigenen Kriterien.

Für diese Studiengänge werden an den Hochschulen spezielle Eignungsprüfungen durchgeführt, bei denen die künstlerische, musische oder sportliche Eignung nachgewiesen werden muss. Eine schulische Hochschulzugangsberechtigung reicht für eine Zulassung hier allein nicht aus. Bei herausragender Begabung, die in dem Eignungsverfahren festgestellt werden kann, kann in einigen Studiengängen sogar ganz darauf verzichtet werden!

  • In künstlerischen und musischen Studiengängen gibt es praktische Eignungsprüfungen. Dies kann z. B. ein Vorspiel oder eine Präsentationsmappe sein. Die Anmeldefrist endet in der Regel bereits im Frühjahr vor Studienbeginn.
  • Für das Studienfach Sport muss die sportliche Eignung nachgewiesen werden, z.B. durch eine praktische Eignungsprüfung. Auch hier ist die Anmeldefrist im Frühjahr vor Studienbeginn.

Fragen oder Unterstützung?


Nähere Auskünfte zum Ablauf von Eignungsverfahren erhalten Sie bei den entsprechenden Studienberatungsstellen. 

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Wenn noch Fragen offen sind, weitere Informationen benötigt werden oder eine Entscheidung abgesichert werden soll, dann beraten unsere erfahrenen Studienberater vor Ort in allen Fragen des Studiums.

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