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Diese Seite soll Ihnen
einen kurzen Überblick über Möglichkeiten
zur Finanzierung eines Studiums geben. Für
weitere Informationen nutzen Sie bitte die angegebenen
Links. Studierende mit Kind(ern) erhalten weitere Hinweise zur Studienfinanzierung auf unserer Seite Studieren mit Kind. |
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Nach wie vor ist
die Studienfinanzierung nach dem BAföG eine
sehr gute Möglichkeit, zumindest mit einer
finanziellen Grundausstattung das Studium absolvieren
zu können. Jedoch wird bisher nur ca. ein
Viertel der Studierenden danach auch gefördert.
Immerhin ist nach der Novellierung der Ausbildungsförderung
die Förderquote von 18,7% (1998) auf inzwischen
25,1% (2005) aller Studierenden gestiegen. Von
diesen erhalten allerdings nur ca. 38% den Höchstsatz,
die anderen müssen sich mit geringeren Beträgen
begnügen. Die vermeintlich niedrige Förderquote
hat zum einen damit zu tun, dass BAföG nur
dann gezahlt wird, wenn die eigenen oder die finanziellen
Möglichkeiten der Eltern oder Unterhaltsverpflichteten
nicht ausreichen, um ein Studium zu finanzieren.
Zum anderen kann das aber auch daran liegen, dass
längst nicht alle, die Anspruch hätten,
BAföG beantragen, weil sie vielleicht meinen,
doch keine Chance zu haben. Letztendlich wissen
können Sie das aber erst, wenn Sie einen
Antrag gestellt haben und den Bescheid des zuständigen
Amtes vor Augen haben. Deshalb: Falls
Sie nicht vollkommen sicher sind, ob Sie Förderung
nach dem BAföG erhalten können, lassen
Sie sich bei den Studentenwerken (s. unten) beraten
und beantragen Sie es! Eine Orientierung
kann Ihnen der BAföG-Rechner
bei Studis-Online geben. Beantragen müssen Sie die Förderung
spätestens in demjenigen Monat, in dem Sie
Ihr Studium beginnen. Dazu reicht zunächst
ein formloser Antrag aus. Rückwirkend wird
BAföG nicht gezahlt.
Die folgenden Informationen sind Auszüge
aus dem Flyer Das neue BAföG des
Deutschen Studentenwerks und geben Ihnen einen
guten Überblick über die Regelungen
des BAföG. Sie sind durch einige Anmerkungen
ergänzt (*). |
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Wer
kann BAföG-Förderung bekommen? |
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BAföG erhalten in der Regel deutsche Studierende und Praktikanten, unter bestimmten Voraussetzungen auch Schüler. Auszubildende mit Migrationshintergrund können inzwischen leichter nach dem BAföG gefördert werden. Ausländische Auszubildende, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, werden auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer der Eltern gefördert. |
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Zu
Beginn der Ausbildung darf das
30. Lebensjahr (bei Master Studiengängen das 35. Lebensjahr) noch nicht vollendet
sein, es gibt einige Ausnahmen.* |
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Nach
der Zwischenprüfung oder
dem 4. Fachsemester muss dem Amt
ein Leistungsnachweis vorgelegt
werden, damit man weiter BAföG-Förderung
erhält. |
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Welche
Voraussetzungen müssen noch erfüllt sein? |
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Eine
erste Ausbildung ist
in der Regel förderungsfähig.
Auch der zweite Bildungsweg und
eine daran anschließende
Ausbildung wird meistens gefördert. |
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Ein
MA-Studiengang ist förderungsfähig,
wenn er auf einem BA-Studiengang
aufbaut. |
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Zusatz-,
Ergänzungs- und Zweitausbildungen
werden als weitere Ausbildungen
nicht ohne weiteres gefördert. |
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Fachrichtungswechsel
bis zum Beginn des 4. Fachsemesters
lassen den BAföG-Förderungsanspruch
nicht erlöschen, wenn ein
„wichtiger Grund“ vorliegt.* |
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Wie
bestimmt sich die Höhe der BAföG-Förderung? |
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| Die
Höhe der BAföG-Förderung
hängt vom Einkommen der
Eltern/Ehegatten und vom Einkommen/Vermögen
des Auszubildenden ab. Das Kindergeld
wird nicht als Einkommen angerechnet.
Feste Einkommensgrenzen
existieren nicht.
Der BAföG-Förderungsbetrag
ist individuell hoch;
nicht jeder erhält den
BAföG-Höchstsatz.
Die nachfolgend aufgeführten
Bedarfssätze gelten seit Oktober 2010. |
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| BAföG-Bedarfssatz
für Studierende für
Bewilligungen ab 10/2010 |
In
Deutschland bzw. EU-Ausland |
nicht
bei den Eltern wohnend |
bei
den Eltern wohnend |
| Grundbedarf (inkl. Wohnbedarf) |
597 € |
422 € |
| Krankenversicherung
(gesetzl. KV) und Pflegeversicherung |
73 € |
73 € |
| Maximalförderung |
670 € |
495 € |
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| Vom
Einkommen und Vermögen
des Auszubildenden und seinen
Eltern/Ehegatten (nur Einkommen)
werden nämlich unterschiedlich
hohe und unterschiedlich viele
BAföG-Freibeträge
abgezogen. Dies hängt vom
Familienstand der Eltern, der
Zahl der Geschwister und deren
Ausbildungsart, von Unterhaltszahlungen
an Großeltern usw. ab. Studierende mit Kind(ern) erhalten darüber hinaus für das erste im gemeinsamen Haushalt lebende Kind im Alter bis zu zehn Jahren monatlich 113 €, für jedes weitere 85 €.
Die Höhe der BAföG-Förderung ändert sich nach geltender Rechtslage nicht, wenn Studierende nicht mehr als 4.800 € brutto verdienen. |
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| Kurz:
BAföG-Geförderte können
einen üblichen geringfügigen
Job ausüben, ohne das dieses
Einkommen zur Kürzung der
Bafög-Förderung führt.
Die Ämter für Ausbildungsförderung
der Studentenwerke errechnen
Ihnen gerne vorab unverbindlich
Ihren voraussichtlichen BAföG-Förderungsbetrag
(den Einkommensteuerbescheid
der Eltern aus dem vorletzten
Kalenderjahr mitbringen!).
Für eine elternunabhängige
BAföG-Förderung
muss man in der Regel nach dem
18. Lebensjahr 5 Jahre erwerbstätig
gewesen sein oder auf insgesamt
6 Jahre Ausbildung/ Erwerbstätigkeit
(dabei 3 Jahre Berufsausbildung,
3 Jahre Erwerbstätigkeit,
bei kürzerer Ausbildungszeit
entsprechend länger erwerbstätig)
kommen. |
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Wie
lange wird BAföG-Förderung gezahlt? |
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Die
BAföG-Förderungshöchstdauer
richtet sich nach der festgesetzten
Regelstudienzeit, die in der Studien-
und Prüfungsordnung des jeweiligen
Studienfachs geregelt ist. Diese
beträgt meistens an Hochschulen
9 Semester und an Fachhochschulen
7 oder 8 Semester. |
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Die
Förderungshöchstdauer
besteht unabhängig davon,
ob man tatsächlich während
der ganzen Zeit BAföG-Förderung
erhalten hat. Wer also ein oder
mehrere Semester studiert, ohne
BAföG-Förderung zu erhalten,
wird hinterher nicht länger
gefördert. |
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Förderung
über die Förderungshöchstdauer
hinaus wird für die Zeit
gewährt, die ursächlich
für eine Studienzeitverzögerung
war (z.B. Krankheit, Tätigkeit
in einem Hochschulgremium, Pflege
und Erziehung eines Kindes, erstmaliges
Nichtbestehen des Examens oder
Behinderung). |
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Wer
beim Prüfungsamt zum Examen
zugelassen ist, kann bis zu 12
Monate Hilfe zum Studienabschluss
erhalten. |
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Und
wenn ich ins Ausland möchte? |
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Auslandsaufenthalte
(Studium oder Praktikum) können
auf gesonderten Antrag gefördert
werden. Einfach die BAföG-Förderung,
die man im Inland erhält, mit
ins Ausland zu nehmen, geht allerdings
nicht. Für die BAföG-Auslandsförderung
sind besondere ämter für
Ausbildungsförderung (s. Link
unten) zuständig.
Innerhalb der EU oder der
Schweiz kann ein vollständiges
Studium mit Auslands-BAföG gefördert
werden. Außerhalb der
EU kann die Ausbildung nach
einem Jahr Studium in Deutschland
zunächst bis zu 1 Jahr, insgesamt
bis zu 5 Semestern gefördert
werden. In der Regel zählt max.
1 Jahr Auslandsförderung nicht
bei der BAföG-Förderungshöchstdauer
mit.
Auslands-BAföG wird wie Inlands-BAföG
zur Hälfte als Zuschuss und zur
Hälfte als zinsloses Darlehen
gewährt. Dies betrifft auch Reisekosten,
Studiengebühren und Krankenversicherungskosten
der Auslandsförderung. Außerhalb
der EU werden so auch Auslandszuschläge
als Kaufkraftausgleich gewährt. |
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Welchen
Teil der BAföG-Förderung muss ich wann zurückzahlen? |
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Studierenden-BAföG
wird in der Regel zur Hälfte
als Zuschuss und zur Hälfte als
zinsloses Darlehen gewährt.
Dieses zurückzuzahlende Darlehen
beträgt ab Studienbeginn März
2001 max. 10.000 €, dies gilt
aber nicht rückwirkend vor März
2001. Für diese Förderungsart
gilt: Das Bundesverwaltungsamt
( www.bundesverwaltungsamt.de)
ist für die Einziehung des Darlehens
zuständig. Die Rückzahlung
des Darlehensanteils beginnt 5 Jahre
nach dem Ende Ihrer BAföG-Förderungshöchstdauer
(nicht nach dem Ende Ihres Studiums)
und dauert längstens 20 Jahre.
Etwa ein halbes Jahr vor Beginn der
Rückzahlungspflicht wird die
Höhe der Darlehenssumme sowie
der Rückzahlungsbeginn per Bescheid
mitgeteilt. Die Höhe der Raten
liegt in der Regel bei 105 €/mtl.
Auf Antrag (innerhalb eines Monats
nach dem Bescheid!) gibt es unterschiedliche
Darlehensteilerlasse,
z.B. für ein besonders schnelles,
erfolgreiches Studium oder bei vorzeitiger
Rückzahlung, ähnlich bei
Kindererziehung. Die Rückzahlung
ist einkommensabhängig,
d.h. Geringverdiener können von
der Rückzahlung freigestellt
werden. |
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*
/ ** Ausnahmen |
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Im Gegensatz zu BAföG, das nach
Bedürftigkeit vergeben wird, sind Stipendien
in der Regel leistungsbezogen. Neben sehr guten
schulischen oder Studien-Leistungen werden bei vielen
der Stipendienorganisationen auch solche im politischen,
sozialen oder kirchlichen Bereich erwartet. Die
Stipendien orientieren sich in ihrer Höhe oftmals
an BAföG, sind manchmal jedoch höher (Zusatzleistungen)
und in der Regel nicht zurückzuzahlen. Die
nachfolgend aufgeführten Organisationen agieren
bundesweit, wobei der Bereich Studienförderung
bei den meisten nur einen Teil ihrer Tätigkeiten
darstellt. In vielen niedersächsischen Hochschulen
verfügen sie über Vertrauensdozentinnen
und dozenten, die Ihnen gerne weitere Auskünfte
geben.
Einen Überblick über alle in Deutschland angebotenen Stipendien erhalten Sie auf dem Stipendienportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung www.stipendienlotse.de. |
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Absolvente e.V. – „das 1. demokratische Stipendium“
Bedingungen:
- Altersgrenze: keine
- Bewerbungsschluss: 01. März eines Jahres
- Selbstbewerbung, online, Vorstellung des Projektes und Studienprofils
- Höhe und Verwendung des Stipendiums schlägt Bewerber/in selbst vor
- Studierende und Absolventen/innen der Bewerbung stimmen demokratisch ab, wer ein Stipendium erhält.
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Cusanuswerk (Bischöfliche Studienförderung) (Stipendienorganisation der Katholischen Kirche)
Bedingungen:
- Altersgrenze: keine Angaben
- Katholische Konfession wird vorausgesetzt
- Selbstbewerbung möglich
- Förderung ist möglich für alle Fachrichtungen und Hochschultypen (Uni, FH etc.)
Hinweise für bestimmte Bewerber/innen:
- Staatsangehörige der EU und Bildungsinländer/innen unterliegen den allgemeinen Bewerbungsmodalitäten; vorausgesetzt wird, dass die Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben wurde.
- Ein für Bildungsinländer/innen oder ausländische Bewerber/innen spezifisches Stipendienbewerbungsverfahren wird nicht angeboten.
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Evangelisches Studienwerk Villigst (Stipendienorganisation der EKD)
Bedingungen:
- Altersgrenze: bis 30 Jahre, Ausnahmen sind möglich
- Evangelische Konfession wird vorausgesetzt, Ausnahmen sind möglich
- Förderung auch eines Zweitstudiums
- Stipendien werden nur für ein Gesamtstudium vergeben; Teilstipendien sind nicht möglich
- Es gibt keine Bewerbungsfrist, die Hauptauswahl der Kandidaten findet aber immer im Feb./März und Juli/August eines Jahres statt
- Selbstbewerbung
Hinweise für bestimmte Bewerber/innen:
- Studierende aus EU-Mitgliedsstaaten müssen einen Schulabschluss vorlegen, der zum Studium an einer deutschen Hochschule berechtigt.
- Zu Beginn der Förderung muss das Studium in Deutschland bereits begonnen worden sein.
- Gute Deutschkenntnisse werden erwartet.
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Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD-nahe Stipendienorganisation)
Bedingungen:
- Altergrenze: keine Angaben
- Es gibt keine Bewerbungs- und keine Auswahlfristen; d.h.: die Bewerbung ist ganzjährig möglich
- Bewerber/-Innen müssen nicht EU-Angehörige sein, allerdings alle Zugangsvoraussetzungen zum Besuch einer deutschen Hochschule mitbringen
- Selbstbewerbung
- Gefördert werden Erststudiengänge, Master- und Aufbaustudiengänge
- Es wird ggf. ein sog. „Probesemester“ gefördert
Hinweise für bestimmte Bewerber/innen:
- Studierende aus EU-Mitgliedsstaaten müssen bei der Bewerbung bereits benotete Studiennachweise vorlegen.
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Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP-nahe Stipendienorgansation)
Bedingungen:
- Altersgrenze: keine Angaben
- Selbstbewerbung
- Abgabefrist der Bewerbung: 31.05 und 30.11 eines Jahres
- Die Bewerbung ist bis zum 2. Semester möglich
- Es werden Voll- und Teilstipendien, sowie Büchergeldstipendien vergeben
Hinweise für bestimmte Bewerber/innen:
- Die Stiftung fördert ausländische Studierende (EU-Bürger/innen), wenn sie die Zwischenprüfung eines Studiums bereits abgelegt haben, und das Hauptstudium noch vor ihnen liegt.
- Bildungsinländer/innen werden gesondert gefördert.
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Fulbright-Diversity-Institut
- Das Institut bietet für Abiturienten/innen und Lehramtsstudierende mit Migrationshintergrund ein 5-wöchiges Kurzstudium in den USA
- Die Ausschreibung für das Jahr 2009 sind abgeschlossen. Die Ausschreibungen für das Jahr 2010 erfolgen Anfang 2010.
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Hanns-Seidel-Stiftung (CSU-nahe Stipendienorganisation)
Bedingungen:
- Altersgrenze: bis 32 Jahre
- Selbstbewerbung möglich, möglichst bis nach dem 1. Semester
- Absolventen/innen des 2. Bildungsweges werden elternunabhängig gefördert
- Förderprogramm insbesondere für journalistische Studien
Hinweise für bestimmte Bewerber/innen:
- Es gibt keine spezifische Förderung für ausländische Studierende oder Bildungsinländer/innen.
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Hans-Böckler-Stiftung (Gewerkschaftsnahe Stipendienorganisation)
Bedingungen:
- Altersgrenze: keine Angaben
- Selbstbewerbung ist nicht möglich; man muss vorgeschlagen werden von örtlichen Stipendiatengruppen und/oder Vertrauensdozenten/innen (eine Liste der niedersächsischen Vertrauensdozenten/innen ist als pdf.datei auf der Homepage der Stiftung zu finden)
- Förderung aller Studienfächer, auch berufsbegleitend, ab dem 1. Semester
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Heinrich-Böll-Stiftung (Bündnis 90/Die Grünen-nahe Stipendienorganisation)
Bedingungen:
- Altersgrenze: keine
- Bewerbungsfristen: 01.09. und 01.03. eines Jahres
- Bewerbung möglichst früh nach der Aufnahme eines Studiums und spätestens bis zum 4. Semester
- Besondere Zielgruppe: Bewerber/innen mit Migrationshintergrund, Frauen
- Themenschwerpunkt: Sozial- und Geisteswissenschaften, Kunst und Kultur
- Förderung auch von Master-, Aufbau- und Zweitstudiengängen
- Bewerber/innen mit 2. Bildungsweg sind willkommen
Hinweise für bestimmte Bewerber/innen:
- Bewerber/innen mit Migrationshintergrund/ Bildungsinländer/innen werden ausdrücklich als Zielgruppe der Stiftung angegeben, insbesondere für den Bereich Journalismus
- Es gelten die allgemeinen Bewerbungsmodalitäten und Voraussetzungen (EU-Staatsbürgerschaft, Hochschulzugangsberechtigung für eine deutsche Hochschule)
- Bildungsinländer/innen und ausländische Studienanfänger/innen können sich schon vor Studienbeginn bzw. zum Studienbeginn bewerben.
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Hertie Stiftung
- Altersgrenze: keine Angaben
- Zielgruppe: Studierende mit Migrationshintergrund, die lehramtbezogene Studienfächer anstreben (an bestimmten Universitäten)
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Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU-nahe Stipendienorganisation)
Bedingungen:
- Altersgrenze: 32 Jahre
- Zielgruppe: alle Fachrichtungen, aber v.a. Nachwuchsjournalisten/innen und Künstler/innen im Erststudium
- Deutsche und ausländische Graduierte mit Promotionsvorhaben
- Selbstbewerbung
- Bewerbungsfrist: 15.01. und 01.07. eines Jahres
- Bewerbungen werden bis zum 3. Semester empfohlen
Hinweise für bestimmte Bewerber/innen:
- Die Stiftung vergibt Stipendien nur für diejenigen ausländischen Studierenden, die in ihrem Land bereits ein Studium abgeschlossen haben.
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Otto-Benecke-Stiftung e.V.
- Altersgrenze: 30. Lebensjahr bei Erstantrag
- Zielgruppe: Spätaussiedler/innen und Ehepartner/innen, jüdische Immigranten/innen, Asylberechtigte
- Selbstbewerbung
- Der Erstantrag muss spätestens 1-2 Jahre nach der Einreise gestellt werden
- Ggf. werden geboten/gefördert: Sprachkurse, Kurse zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, akademische Weiterbildung und Praktika, Studienvorbereitungskurse, Lebensunterhaltskosten
- Besonderheit: Programm AQUA: Weiterqualifikation für den deutschen Arbeitsmarkt; Voraussetzung: akademischer Abschluss aus dem Ursprungsland und ALG I/ II
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Rosa-Luxemburg-Stiftung (Die Linke-nahe Stipendienorganisation)
Bedingungen:
- Altersgrenze: 30 Jahre; Ausnahmen möglich
- Zielgruppe: alle Fachrichtungen, insbes.: natur-, ingenieurwissenschaftliche und technische Studiengänge
- Bewerbungsfristen: keine Angaben
- Bewerbungen von Frauen, Menschen mit Behinderung und finanziell Bedürftigen werden bevorzugt
- 2 Stipendienformen: Förderung von Inländer/innen und spezielle Förderung von Ausländer/innen, auch von nicht-EU-Bürger/innen
Hinweise für bestimmte Bewerber/innen:
- Es besteht ein Stipendienfonds speziell für ausländische Studierende.
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Stiftung der Deutschen Wirtschaft (Klaus-Murmann-Stiftung) (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände/BDA-nahe Stipendienorganisation)
Bedingungen:
- Altersgrenze: 30 Jahre
- Zielgruppe: Natur- , Wirtschafts- und Ingenieurswissenschaften
- Bewerbung: Initiativbewerbung beim örtlichen Vertrauensdozenten der Stiftung
- Es werden nur Erststudien und Promotionsvorhaben gefördert
Hinweise für bestimmte Bewerber/innen:
- Es können sich Studierende mit EU-Staatsbürgerschaft bewerben, die nach dem § 8 Bafög förderberechtigt sind.
- Vorausgesetzt wird zudem die deutsche Hochschulzugangsberechtigung und für Bildungsinländer/innen eine „Bleibeperspektive“.
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Studienstiftung des deutschen Volkes („Hochbegabtenförderung“)
Bedingungen:
- Altersgrenze: keine Angaben
- In der Regel werden die Bewerber/innen vorgeschlagen (Schule, Hochschule)
- Die Selbstbewerbung ist nur bedingt erwünscht und auch nur bestimmten Stipendienprogrammen möglich
- Keine Förderung von Zweitstudien; nur bedingte Förderung von einigen Aufbaustudien im Ausland
Hinweise für bestimmte Bewerber/innen:
- Bei dieser Stiftung können sich nur Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit bewerben.
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Vodafone-Stiftung
- Im Bereich Bildung wendet sich die Vodafone-Stiftung nur an Studierende mit Migrationshintergrund, d.h. an Studierende, deren beide Elternteile nicht in Deutschland geboren wurden
- Gefördert werden sie in Zusammenarbeit mit 5 Privathochschulen
- Gefördert wird nur der Bachelor-Studiengang mit Zuschüssen zum Lebensunterhalt in Höhe von 585,- €/Monat
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| Seit April 2001 ist es auch für
Studierende möglich, einen Bildungskredit
zu beantragen. Er ist als Hilfe für Auszubildende
in besonderen Situationen gedacht. Auch falls Sie
bereits BAföG beziehen, können Sie den
Kredit beantragen: z. B. für die Finanzierung
von teuren Studienmaterialien, Exkursionen, Praktika
oder Studienaufenthalten im Ausland. Falls Sie kein
BAföG erhalten, sind Sie darüber hinaus
antragsberechtigt zur Absicherung und Beschleunigung
Ihres Studiums. Sie müssen sich jedoch in einer
fortgeschrittenen Phase Ihrer Ausbildung
befinden. Fortgeschritten bedeutet: |
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Sie haben Ihre
Zwischenprüfung erfolgreich abgeschlossen
oder können falls eine solche
in Ihrem Studiengang nicht vorgesehen ist
eine Bescheinigung vorlegen, aus der
dieses hervorgeht und dass Sie die üblichen
Leistungen mindestens der ersten beiden Studienjahre
erbracht haben, |
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Sie
haben den ersten Teil Ihres Konsekutivstudiengangs
abgeschlossen (z. B. mit einem Bachelor), |
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Sie betreiben
ein Master- oder Magisterstudium von 1 bis
2 Jahren Dauer oder einen Diplomstudiengang
(vorausgesetzt wird dabei in jedem Falle ein
erster berufsqualifizierender Studienabschluss)
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Sie absolvieren
einen Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiengang
(auch hierbei nur bei vorherigem berufsqualifizierenden
Studienabschluss). |
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Es gibt noch einige weitere Bedingungen:
Der Bildungskredit wird nur an Menschen bis zu
einem Höchstalter von 36 Jahren gezahlt.
Außerdem nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters,
es sei denn, Sie sind in einem höheren Semester
bereits zur Abschlussprüfung zugelassen.
Der Kredit beträgt monatlich 100 bis 300 € und
hat eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten (insgesamt
also bis zu 7200 €). Er wird niedrig verzinst
und ist nach einer Frist von 4 Jahren, die mit
der ersten Auszahlung zu laufen beginnt, mit monatlichen
Raten von 120 € zurückzuzahlen. Die
für den Bildungskredit zur Verfügung
stehende Summe ist begrenzt. Daher besteht kein
Rechtsanspruch. Die Bewilligungen werden nach
Datum des Antragseingangs vorgenommen.
Weitere Informationen finden Sie hier. |
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Dieses
Programm der niedersächsischen Landesregierung
und der Vereinigung der Handwerkskammern Niedersachsen
(VHN) ist als Auszeichnung für besonders qualifizierte
Handwerks- und Industriemeister/innen gedacht. Pro
Jahr werden drei Meisterinnen und Meister, die ohne
Abitur ein Studium an einer niedersächsischen
Hochschule absolvieren, mit einem Betrag von 1500
€ gefördert. Bewerben können sich
Handwerks- und Industriemeisterinnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung
über die erfolgreiche Meisterprüfung erworben
haben und besondere Leistungen in einem Studium
an einer niedersächsischen Hochschule nachweisen
können. Dieser Nachweis geschieht mit einem
Gutachten eines/einer Hochschullehrers/Hochschullehrerin,
der/die an der jeweiligen Hochschule tätig
ist. Die Bewerbung ist bis zum 1. März oder
1. September e. J. zu richten an:
Vereinigung der
Handwerkskammern Niedersachsen
Ferdinandstraße
3
30175 Hannover
Tel.: (05 11) 38 08 70
Fax:
(05 11) 31 82 63
E-Mail: info(atnospam)handwerk-lhn.de.
Einen Informationsflyer können Sie hier
ansehen. |
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Im Jahr 2006 arbeiteten in Deutschland im Durchschnitt 63% der Studierenden für die teilweise oder gänzliche Finanzierung ihres Studiums, so die Aussage der 18. Sozialerhebung des Studentenwerks. In bestimmten Gegenden, wie z. B. in Hamburg, waren es mit 76% noch weit mehr, die mehr oder weniger mit Aushilfsjobs ihren Lebensunterhalt bestritten. Jobben ist also für die meisten
Studierenden ein sehr bedeutender Anteil ihrer
Studienfinanzierung. Dabei sind jedoch nicht immer
negative Auswirkungen wie z. B. Verlängerung
der Studienzeit auszuschließen. Deshalb
sollten Sie darauf achten, dass Sie neben dem
Jobben Ihr Studium nicht aus den Augen verlieren
und wenn immer möglich - versuchen,
Jobs zu finden, die eine fachliche Nähe zu
dem von Ihnen betriebenen Studiengang aufweisen.
Jobs können Sie finden z. B. über die
Jobvermittlungsbörse der Arbeitsagenturen.
Bei manchen Praktikumsbörsen
finden Sie auch (Ferien-) Jobangebote und an den
Hochschulen werden oft studentische Hilfskräfte
gesucht. Letzteres könnte für Sie als
Studentin oder Student besonders interessant sein,
da solche Tätigkeiten einen Bezug zu Ihrem
Studiengang aufweisen und somit auch für
Ihr Studium nützlich sein können. Angebote
für Tätigkeiten als studentische Hilfskräfte
finden Sie i. d. R. auf den Schwarzen Brettern
der einzelnen Hochschuleinrichtungen sowie bisweilen
im Internet auf den Homepages der Hochschulen.
Beim Jobben müssen Sie einige Dinge beachten,
z. B.: |
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wie viel Sie
hinzuverdienen dürfen, wenn Sie BAföG
beziehen, |
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wie viel Sie hinzuverdienen
dürfen, ohne den Kindergeldanspruch zu
verlieren, |
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für welche
Tätigkeiten Sie Steuern oder Sozialversicherungsabgaben
zahlen müssen. |
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Antworten auf Fragen, die mit dem
Jobben zusammenhängen, geben im Internet die
Studentenwerke Hannover
und Oldenburg. |
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Nähere
Informationen zu diesem Thema finden sie hier. |
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