Kfsn
deutsch
english
 
   
  Rund ums Studium  
RUND UMS STUDIUM
Immatrikulieren, Finanzieren, Wohnen und mehr
Rund ums Studium > Finanzierung > Studienbeiträge
Immatrikulationsämter
Auslandsstudium
Studentenwerke
Psychotherapeutische
Beratungsstellen
 > Studienfinanzierung
Studieren mit Kind
Studieren mit
Behinderung
Wohnen
Praktikum
Übergang Studium / Beruf
Studienbegleitprogramm
Niedersachsen
 
Verwandte Themen
Glossar
Semestertermine
Studienbeiträge
Studienberatungsstellen
 
 
Studienbeiträge und Langzeit-
studiengebühren

Bitte beachten Sie: Lt. Koalitionsvertrag der neuen niedersächsischen Landesregierung werden die Studienbeiträge spätestens zum Wintersemester 2014/2015 abgeschafft. Langzeitstudiengebühren wird es weiterhin geben, sie sollen jedoch „sozial verträglich“ gestaltet werden.

Sobald die konkreten neuen Regelungen vorliegen, werden wir auf dieser Seite darüber informieren.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Regelungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes

Mit den Änderungen durch die Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes vom 8. Juni 2010.

Zum Wintersemester 2006/07 bzw. zum Sommersemester 2007 wurden in Niedersachsen lt. Niedersächsischem Hochschulgesetz (§§ 11 bis 14) sog. Studienbeiträge für das Studium an den Hochschulen des Landes eingeführt, zu deren Finanzierung Darlehen beansprucht werden können. Die bereits bestehenden Regelungen zu Langzeitstudiengebühren und sonstigen studienbezogenen Gebühren wurden ab diesen Zeitpunkten verändert.

Zur Erläuterung des Sachverhalts ist an dieser Stelle eine Liste mit damit zusammenhängenden, häufig auftretenden Fragen und Antworten zusammengestellt.

1a.  Studienbeiträge
1b. Darlehen
1c. Langzeitstudiengebühren und weitere Gebühren
2.    Verwendung von Studienbeiträgen
3.    Weitere Informationen zu Studiengebühren
in Niedersachsen
Nach oben
1a. Studienbeiträge
Was sind eigentlich „Studienbeiträge“?
Ab wann und in welcher Höhe sind die Studienbeiträge zu entrichten?
Wie hoch sind die Studienbeiträge bei einem Doppelstudium (zwei Studiengänge werden parallel studiert)?
Müssen bei einem gemeinsamen Studiengang an zwei niedersächsischen Hochschulen zwei Studienbeiträge entrichtet werden?
Welche Beiträge müssen für ein Zweitstudium bezahlt werden?
Müssen für ein Promotionsstudium Studienbeiträge entrichtet werden?
Besteht die Möglichkeit, aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen von der Pflicht zur Entrichtung des Studienbeitrags ausgenommen zu werden?
Gibt es Vergünstigungen für die Mitarbeit in hochschulischen Gremien?
Aus welchen anderen Gründen gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der Studienbeiträge?
Nach oben
1b. Darlehen
Wer kann für die Finanzierung der Studienbeiträge ein Darlehen beantragen?
Kann das Darlehen für mehrere aufeinander folgende Studiengänge beansprucht werden?
Wann und wie muss das Darlehen zurückgezahlt werden?
Nach oben
1c. Langzeitstudiengebühren und weitere Gebühren
Ab wann und in welcher Höhe sind Langzeitstudiengebühren zu entrichten?
Gibt es Ausnahmen von der Verpflichtung zur Entrichtung der Langzeitstudiengebühren?
Welche weiteren Gebühren oder Entgelte gibt es?
Nach oben
2. Verwendung von Studienbeiträgen
Informationen der Hochschulen zur Verwendung von Studienbeiträgen finden Sie unter folgenden Links:
 
Technische Universität Braunschweig
Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Technische Universität Clausthal
Hochschule Emden/ Leer
Universität Göttingen
Hochschule Hannover
Universität Hannover
Universität Hildesheim
HAWK Hochschule Hildesheim/ Holzminden/ Göttingen
Universität Oldenburg
Jade Hochschule Wilhelmshaven/ Oldenburg/ Elsfleth
Fachhochschule Osnabrück
Universität Vechta
Ostfalia Hochschule Braunschweig/ Wolfenbüttel
Informationen des Landes Niedersachsen
Nach oben
3. Weitere Informationen zu Studiengebühren in Niedersachsen
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005 hat sich die Situation hinsichtlich der Möglichkeit der Erhebung von Studiengebühren für ein Erststudium verändert. Auf dieser Seite dokumentieren wir wichtige Entscheidungen und Mitteilungen, die die Hochschulen des Landes Niedersachsen betreffen. Wir werden diese Seite - je nach verfügbaren Informationen - ständig erweitern. Die Dokumente können Sie sich im PDF-Format ansehen.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005
Presseerklärung des Niedersächsischen Ministers für Wissenschaft und Kultur vom 26. Januar 2005
Schreiben von Minister Stratmann an die Studierenden vom Februar 2005
Pressemitteilung der Nds. Landesregierung (Zukunftsvertrag) vom 12. Juli 2005
Text des Zukunftsvertrages zwischen der Landesregierung und den niedersächsischen Hochschulen vom 11. Oktober 2005
Schreiben von Minister Stratmann an die Studierenden vom 21. Oktober 2005
Studienbeiträge - Fragen und Antworten
Einführung von Studienbeiträgen (30. November 2005, Auszug aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Haushaltbegleitgesetz 2006; beinhaltet die Änderung des NHG; Beschlussempfehlung ohne Änderungen vom Niedersächsischen Landtag am 9. Dezember 2005 verabschiedet.)
Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 30. Januar 2006 zu Langzeitstudiengebühren im Sommersemester 2006 (aufgehoben durch Entscheidung des OVG Niedersachsen/April 2006; s. u. 10)
Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministers für Wissenschaft und Kultur vom 19. April 2006 zur Entscheidung des OVG Niedersachsen (Wortlaut der Entscheidung wird nach Veröffentlichung an dieser Stelle erscheinen)
Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministers für Wissenschaft und Kultur vom 02. Mail 2006 zu Studienbeitragsdarlehen
Schreiben von Minister Stratmann an die Studierenden vom Januar 2007
Schreiben von Minister Stratmann an die Studierenden vom Juni 2007
Schreiben von Minister Stratmann an die Studierenden vom Oktober 2008
Nach oben
 
Seite drucken Seite drucken