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Studieren in Niedersachsen > Studiengänge > Lehramtsbezogene SG
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Lehramtsbezogene Studiengänge in Niedersachsen mit Abschluss Bachelor (2-Fach) / Master of Education
1. Allgemeine Informationen
2. Studienmöglichkeiten
2.1. Unterrichtsfächer (alle Schulformen)
2.2. Lehramt an berufsbildenden Schulen (Fachrichtungen)
2.3. Lehramt für Sonderpädagogik (Fachrichtungen)
3. Kombinationsmöglichkeiten
3.1. Lehramt an Grund- und Hauptschulen,
Schwerpunkt Grundschule
3.2. Lehramt an Grund- und Hauptschulen,
Schwerpunkt Hauptschule
3.3. Lehramt an Realschulen
3.4. Lehramt an Gymnasien
3.5. Lehramt für Sonderpädagogik
3.6. Lehramt an berufsbildenden Schulen
4. Informationen der Hochschulen zur Lehrerbildung im Internet
5. Weiterbildung / Quereinstieg
6. Lehrerbedarf in Niedersachsen
7. Anerkennung niedersächsischer Abschlüsse in anderen Bundesländern
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1. Allgemeine Informationen
Seit Wintersemester 2007/08 sind die Lehramtsstudiengänge an den Hochschulen in Niedersachsen auf gestufte Abschlüsse umgestellt. In den unten in der Tabelle aufgeführten Fächern wird der erste Abschluss nach 6 Semestern mit dem Bachelor gemacht. Studiert werden bis dahin für das Ziel Lehramt an allgemeinbildenden Schulen zwei schulrelevante Fächer. Deshalb wird der Abschluss auch als Bachelor (2-Fach) bezeichnet. Ergänzt wird das Studium durch Veranstaltungen aus dem „Professionalisierungsbereich“: darunter sind z. B. Pädagogik, Psychologie, Bewerbungs- und Präsentationstechnik, Sprachkurse und Praktika zu verstehen. Die neuen Studiengänge sind modularisiert: Prüfungen werden studienbegleitend abgelegt; die Vergabe von Kreditpunkten für erfolgreich absolvierte Module sollen für eine bessere nationale und internationale Vergleichbarkeit der Studienleistungen sorgen, so dass eine Fortsetzung des Studium an anderen Hochschulen im In- und Ausland erleichtert werden kann.

Der Abschluss Bachelor in diesen Studiengängen soll drei Möglichkeiten eröffnen:

Fortsetzung des Studiums in einer zwei- bis viersemestrigen Masterphase (Dauer je nach angestrebter Lehrbefähigung; ab Wintersemester 2013/14 für alle Lehrämter 4 Semester) mit dem Ziel der Befähigung zu einem Lehramt (Abschluss: Master of Education: äquivalent zur bisherigen 1. Staatsprüfung);
Fortsetzung des Studiums in einer viersemestrigen Masterphase mit dem Ziel eines fachwissenschaftlichen Abschlusses (z. B. Master of Science/MSc in Geographie: äquivalent zum traditionellen Diplom-Abschluss);
Eintritt in eine Berufstätigkeit.

Bitte beachten Sie:
Falls Sie einen lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengang beginnen, so müssen Sie die derzeit gültigen Nach unten Fächerkombinationsvorschriften für die Lehramtsausbildung beachten, um später auch tatsächlich als Lehrerin oder Lehrer arbeiten zu können! Eine Beratung bei den Studienberatungsstellen ist dringend zu empfehlen.

Die neue Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) (Nds. GVBl. 2007, S.488) finden Sie hier.

 
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2. Studienmöglichkeiten
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2.1 Unterrichtsfächer (alle Schulformen)
(2) = Lehramt an Grund- und Hauptschulen
(3) = Lehramt an Realschulen
(4) = Lehramt an Gymnasien
(5) = Lehramt an berufsbildenden Schulen
(6) = Lehramt für Sonderpädagogik
Die Ziffern in Klammern beziehen sich auf die KMK-Klassifizierung.
Der Studienbeginn ist - mit Ausnahme des Faches Wirtschaftspädagogik an der U Göttingen - nur zum Wintersemester möglich.
Bei künstlerischen und Sportstudiengängen ist i. d. R. eine Eignungsprüfung erforderlich, bei fremdsprach-lichen Studiengängen eine Sprachprüfung.
Fußnoten am Ende der Tabellen
(2) = Lehramt an Grund- und Hauptschulen
(3) = Lehramt an Realschulen
(4) = Lehramt an Gymnasien
(5) = Lehramt an berufsbildenden Schulen
(6) = Lehramt für Sonderpädagogik
Die Ziffern in Klammern beziehen sich auf die KMK-Klassifizierung.
Der Studienbeginn ist - mit Ausnahme des Faches Wirtschaftspädagogik an der U Göttingen - nur zum Wintersemester möglich.
Bei künstlerischen und Sportstudiengängen ist i. d. R. eine Eignungsprüfung erforderlich, bei fremdsprach-lichen Studiengängen eine Sprachprüfung.
Fußnoten am Ende der Tabellen
(2) = Lehramt an Grund- und Hauptschulen
(3) = Lehramt an Realschulen
(4) = Lehramt an Gymnasien
(5) = Lehramt an berufsbildenden Schulen
(6) = Lehramt für Sonderpädagogik
Die Ziffern in Klammern beziehen sich auf die KMK-Klassifizierung.
Der Studienbeginn ist - mit Ausnahme des Faches Wirtschaftspädagogik an der U Göttingen - nur zum Wintersemester möglich.
Bei künstlerischen und Sportstudiengängen ist i. d. R. eine Eignungsprüfung erforderlich, bei fremdsprach-lichen Studiengängen eine Sprachprüfung.
Fußnoten am Ende der Tabellen
(2) = Lehramt an Grund- und Hauptschulen
(3) = Lehramt an Realschulen
(4) = Lehramt an Gymnasien
(5) = Lehramt an berufsbildenden Schulen
(6) = Lehramt für Sonderpädagogik
Die Ziffern in Klammern beziehen sich auf die KMK-Klassifizierung.
Der Studienbeginn ist - mit Ausnahme des Faches Wirtschaftspädagogik an der U Göttingen - nur zum Wintersemester möglich.
Bei künstlerischen und Sportstudiengängen ist i. d. R. eine Eignungsprüfung erforderlich, bei fremdsprach-lichen Studiengängen eine Sprachprüfung.
Fußnoten am Ende der Tabellen
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2.2 Lehramt an berufsbildenden Schulen (Fachrichtungen)
(2) = Lehramt an Grund- und Hauptschulen
(3) = Lehramt an Realschulen
(4) = Lehramt an Gymnasien
(5) = Lehramt an berufsbildenden Schulen
(6) = Lehramt für Sonderpädagogik
Die Ziffern in Klammern beziehen sich auf die KMK-Klassifizierung.
Der Studienbeginn ist - mit Ausnahme des Faches Wirtschaftspädagogik an der U Göttingen - nur zum Wintersemester möglich.
Bei künstlerischen und Sportstudiengängen ist i. d. R. eine Eignungsprüfung erforderlich, bei fremdsprach-lichen Studiengängen eine Sprachprüfung.
Fußnoten am Ende der Tabellen
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2.3 Lehramt für Sonderpädagogik (Fachrichtungen)
(2) = Lehramt an Grund- und Hauptschulen
(3) = Lehramt an Realschulen
(4) = Lehramt an Gymnasien
(5) = Lehramt an berufsbildenden Schulen
(6) = Lehramt für Sonderpädagogik
Die Ziffern in Klammern beziehen sich auf die KMK-Klassifizierung.
Der Studienbeginn ist - mit Ausnahme des Faches Wirtschaftspädagogik an der U Göttingen - nur zum Wintersemester möglich.
Bei künstlerischen und Sportstudiengängen ist i. d. R. eine Eignungsprüfung erforderlich, bei fremdsprach-lichen Studiengängen eine Sprachprüfung.
Fußnoten am Ende der Tabellen
Zu 2
Fußnoten
1 Biologie und ihre Vermittlung.
2 English Studies.
3 Evangelische Theologie/Religionspädagogik.
4 Frankoromanistik/Französisch.
5 Designpädagogik.
6 Nur Erweiterungsfach nach abgelegter Masterprüfung.
7 Kunst.Lehramt.
8 Kunst und Medien.
9 Mathematik und ihre Vermittlung.
10 Chemie und ihre Vermittlung.
11 Nur Schwerpunkt Hauptschule.
12 Philosophie/Werte und Normen.
13 Physik und ihre Vermittlung.
14 Slavistik.
15 Nur Schwerpunkt Grundschule.
16 Nur als Masterstudium nach vorhergehendem Bachelorstudium eines Bezugsfaches (Biologie, Chemie oder Physik).
17 Interdisziplinäre Sachbildung.
18 Nur als Masterstudium nach vorhergehendem viersemestrigen Studium eines Bezugsfaches mit anschließender zweisemestriger sachunterrichtsbezogener Ergänzung im Bachelorstudium.
19 Sport/Bewegungspädagogik.
20 Materielle Kultur: Textil/Textiles Gestalten.
21 Religionswissenschaften/Werte und Normen.
22 Ökonomische Bildung.
23 Sozialwissenschaften.
24 Wirtschaftswissenschaften.
25 In Kooperation mit Universität und Hochschule Osnabrück.
26 Auch als Quereinstiegs-Masterstudiengang für Absolventen/innen des Studiengangs Maschinenbau.
27 Auch als Quereinstiegs-Masterstudiengang für Absolventen/innen des Studiengangs Elektrotechnik.
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3. Kombinationsmöglichkeiten
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3.1. Lehramt an Grund- und Hauptschulen – Schwerpunkt Grundschule
Zwei Fächer sind miteinander zu kombinieren:

= Kombinationsmöglichkeit
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3.2. Lehramt an Grund- und Hauptschulen – Schwerpunkt Hauptschule
Zwei Fächer sind miteinander zu kombinieren:

= Kombinationsmöglichkeit
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3.3. Lehramt an Realschulen
Zwei Fächer sind miteinander zu kombinieren:

= Kombinationsmöglichkeit
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3.4. Lehramt an Gymnasien
Zwei Fächer sind miteinander zu kombinieren:

= Kombinationsmöglichkeit
1 Darstellendes Spiel kann mit Kunst oder Musik nur verbunden werden, wenn die Fächer an einer künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule studiert werden.
2 Kombinierbar auf Antrag.
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3.5. Lehramt für Sonderpädagogik
Es sind zu wählen:

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3.6. Lehramt an berufsbildenden Schulen
Es sind zu wählen:

1 Biologie kann nur Unterrichtsfach sein bei Wahl der beruflichen Fachrichtungen: Gesundheitswissenschaften, Kosmetologie, Ökotrophologie oder Pflegewissenschaften.
2 An Stelle des Unterrichtsfaches kann Sonderpädagogik an berufsbildenden Schulen gewählt werden, sofern nicht Sozialpädagogik als berufliche Fachrichtung gewählt wird.
  Bei Nachweis besonderer Gründe kann von den Fachvorschriften nach Fußnoten 1 und 2 abgewichen werden. Ein Antrag ist bei der Landesschulbehörde zu stellen.
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4. Informationen der Hochschulen zur Lehrerbildung im Internet
Carolo-Wilhelmina Technische Universität Braunschweig
Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Georg-August Universität Göttingen
Leibniz Universität Hannover
Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
Universität Hildesheim
Leuphana Universität Lüneburg
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Universität Osnabrück
Universität Vechta
Niedersächsischer Verbund zur Lehrerbildung
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5. Weiterbildung/Quereinstieg
Ausführliche Informationen zu Weiterbildung und Quereinstieg finden Sie auf den Seiten des niedersächsischen Kultusministeriums.
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6. Lehrerbedarf in Niedersachsen
Die neuesten Informationen finden Sie in diesem Informationsblatt (Stand September 2008). Sie können auch auf dieser Seite des niedersächsischen Kultusministeriums nachschauen. Dort werden weitere Informationen zum Lehrerbedarf, zu Lehrereinstellungen usw. veröffentlicht.
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7. Anerkennung niedersächsischer Abschlüsse in anderen Bundesländern
Die niedersächsischen lehramtsbezogenen Masterabschlüsse werden nach Massgabe der Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden" in Verbindung mit dem ergänzenden Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.02.2007 in den anderen Bundesländern anerkannt.
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