Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen, die nicht in den regulären Vergabeverfahren besetzt werden konnten, werden im Losverfahren vergeben. Sie können sich also auch noch nach dem Bewerbungsschluss am 15. Juli 2023 für einen Studienplatz bewerben. Voraussetzung ist natürlich das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung. Die Losverfahren werden meist direkt von den Hochschulen durchgeführt. In einigen Studiengängen werden nicht besetzte Studienplätze zentral im Clearingverfahren des sogenannten Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) von www.hochschulstart.de vergeben.
Es können sich auch Studieninteressierte beteiligen, die sich bisher noch nicht für den jeweiligen Studiengang beworben haben. Die Losverfahren finden in einem von den Hochschulen bzw. hochschulstart.de unterschiedlich festgelegten Zeitraum statt. Eine Bewerbung kann – je nach Hochschule – über Online-Anträge, spezielle Formulare oder formlos per Postkarte und E-Mail erfolgen. Informieren Sie sich direkt bei den Hochschulen (Website, Zentrale Studienberatung) über die entsprechenden Fristen und Verfahren.
Um bundesweit freie Studienplätze und die Vergabebedingungen schnell zu finden, ist ab 1. August auf hochschulkompass.de/studienplatzboerse eine Börse für frei gebliebene Studienplätze eingerichtet. Über dieses Portal können Hochschulen die noch verfügbaren Studienangebote veröffentlichen.
Im Folgenden sind einige Beispiele für freie Studienplätze an Hochschulen in Niedersachsen aufgeführt: