Freie Studienplätze
in zulassungsbeschränkten Studiengängen an den Hochschulen in Niedersachsen

Reststudienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen

Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen, die nicht in den regulären Vergabeverfahren besetzt werden konnten, werden im Losverfahren vergeben. Sie können sich also auch noch nach der Bewerbungsfrist für einen Studienplatz bewerben. Voraussetzung ist natürlich das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung. Die Losverfahren werden meist direkt von den Hochschulen durchgeführt. In einigen Studiengängen werden nicht besetzte Studienplätze zentral im Clearingverfahren des sogenannten Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) von www.hochschulstart.de vergeben. Es können sich auch Studieninteressierte beteiligen, die sich bisher noch nicht für den jeweiligen Studiengang beworben haben.

Um bundesweit freie Studienplätze und die Bewerbungsfristen bzw. Vergabebedingungen schnell zu finden, wird immer ab 1. Februar (für das Sommersemester) bzw. 1. August (für das Wintersemester) auf www.hochschulkompass.de/studienplatzboerse eine Studienplatzbörse für frei gebliebene Studienplätze eingerichtet. Über dieses Portal können Hochschulen ihre noch verfügbaren Studienangebote veröffentlichen. Dort gibt es natürlich auch Informationen über freie Studienplätze an den Hochschulen in Niedersachsen.

Hinweise auf frei geblieben Studienplätze der niedersächsischen Hochschulen finden Sie in den betreffenden Zeiträumen auch in den Story-Highlights unseres Instagram-Profils (@studiereninniedersachsen).

Wunsch-Studiengang nicht dabei...

...und der Bewerbungsschluss ist vorbei? Für zulassungsfreie Studiengänge kann man sich meist noch bis zum Semesterbeginn einschreiben. 

Zulassungsfrei, örtlich zulassungsbeschränkt, bundesweit zulassungsbeschränkt... und was bedeutet das alles? Grundlageninformationen für Studieninteressierte gibt's bei uns!

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