Kleine Warnung vorweg: Dieses Thema ist etwas umfangreicher – aber das muss sein. ;) Zunächst bedeutet "zulassungsbeschränkt", dass ein Studiengang nur eine begrenzte Kapazität hat und ein Auswahlverfahren stattfinden muss, wenn sich mehr Menschen bewerben als Plätze vorhanden sind. Um ins Auswahlverfahren zu kommen, musst du erstmal alle allgemeinen Zugangsvoraussetzungen erfüllen – über die haben wir ja in Woche 2 schon einmal gesprochen.
Darüber hinaus gibt es noch ein Zulassungsverfahren, bei dem unterschiedliche Kriterien entscheiden, ob du einen Platz erhältst oder nicht. Das wichtigste Kriterium ist dabei immer die Abschlussnote deiner Hochschulzugangsberechtigung. Je besser deine Note ist, desto höher sind deine Chancen auf einen Studienplatz. Dabei gibt es keine Mindestnote, sondern die Plätze werden in der Reihenfolge der Ranglisten vergeben. Die Note der Person, die den letzten Platz bekommt, nennt sich dann NC-Wert. Dieser steht also immer erst im Nachhinein fest und hängt von der Anzahl der Studienplätze und der Menge der Bewerbungen ab. NC-Werte aus den Vorjahren können aber zur Orientierung dienen und schon mal Aufschluss über deine Chancen geben.
Für manche Studiengänge wie Medizin gibt es eine bundesweite Zulassungsbeschränkung. Hier ist für alle Interessierten eine Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung über die Seite www.hochschulstart.de nötig. Der Vorteil ist, dass du bei einer Bewerbung gleich mehrere Hochschulorte und Prioritäten angeben kannst.
Für viele andere Studiengänge gibt es eine örtliche Zulassungsbeschränkung, die nur für die Hochschule gilt, die den Studiengang anbietet. Wenn du dich bei mehreren Hochschulen bewerben willst, musst du also für jede Hochschule eine eigene Bewerbung abschicken. Das Auswahlverfahren führt die Hochschule entweder selbst durch, oder sie nutzt auch hier über das "Dialogorientierte Serviceverfahren" (DoSV) wieder den Service von Hochschulstart.de.
Das klingt komplizierter als es ist. Wichtig ist nur, dass du dir spätestens jetzt die Auswahl deiner Studiengänge daraufhin anschaust, wie du dich bewerben musst. Normalerweise ist die zentrale Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge mit Beginn zum Wintersemester der 15. Juli. Bewirb dich also rechtzeitig.
Der Ablauf sieht dann wie folgt aus: Du musst im Bewerbungsportal alle Angaben machen und anschließend die benötigten Unterlagen per Post an die Hochschule senden oder im Portal hochladen. Erst nach dem Bewerbungsschluss kann die Hochschule alle Bewerbungen in eine Rangfolge nach den unterschiedlichen Kriterien bringen und daraufhin eine Auswahl treffen. Du musst dich also bis mindestens Anfang September gedulden, erhältst dann hoffentlich Post mit einer Zusage und musst diese Zusage anschließend nur noch annehmen.
Bei mehreren Bewerbungen an verschiedenen Hochschulen kann es durchaus passieren, dass du mehrere Zulassungen bekommst. Vielleicht kannst du die Entscheidungsmethoden aus der vorherigen Woche noch einmal anwenden, bevor du dich endgültig für einen Studiengang einschreibst?