Studienbewerbung
Wege ins Studium

Fachhochschulreife

Mit dem Abschluss der Fachoberschule erhält man die Fachhochschulreife und kann alle Fachhochschulstudiengänge studieren.

Außerdem, und das ist besonders in Niedersachsen, kann man hier mit der Fachhochschulreife auch an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen studieren – und zwar die fachlich dem Schulabschluss entsprechenden Studiengänge. Welche Fachrichtungen der Fachoberschulen mit welchen Studienfächern zusammen passen, erfahren Sie in der Übersicht. 
 

Die Fachrichtung Technik passt zu folgenden Studienfächern: Ingenieurwissenschaften, Technik, Architektur, Innenarchitektur, Chemie, Lebensmittelchemie, Geowissenschaften (ohne Geographie), Informatik, Wirtschaftsinformatik, Lebensmitteltechnologie, Mathematik, Wirtschaftsmathematik, Physik, Statistik, Wirtschaftsingenieurwesen.

Lehramt an beruflichen Schulen: technologische berufliche Fachrichtungen

Die Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung passt zu folgenden Studienfächern: Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften, Wirtschaftsingenieurwesen, -informatik, -mathematik, Statistik, Verwaltung, Rechtspflege, Öffentliche Verwaltung, Wirtschaftsrecht, Medienrecht.

Lehramt an beruflichen Schulen: wirtschafts- und sozialwissenschaftliche berufliche Fachrichtungen.

Die Fachrichtung Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie passt zu folgenden Studienfächern: Agrarwissenschaften, Forstwissenschaften, Gartenbau, Landespflege, Umweltschutz, Biochemie, Biologie, Biotechnologie, Chemie, Lebensmittelchemie, Lebensmitteltechnologie, Umweltschutztechnik.

Lehramt an beruflichen Schulen: landwirtschaftliche berufliche Fachrichtungen.

Die Fachrichtung Ernährung und Hauswirtschaft passt zu folgenden Studienfächern: Biochemie, Biologie, Brauwesen, Getränketechnologie, Chemie, Lebensmittelchemie, Lebensmitteltechnologie, Ökotrophologie.

Lehramt an beruflichen Schulen: ernährungs- und hauswirtschaftswissenschaftliche berufliche Fachrichtungen; Lehramt für allgemein bildende Schulen oder einzelner Schularten der SEK I: Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft jeweils als Fach.

Die Fachrichtung Gesundheit und Soziales passt zu folgenden Studienfächern: Pädagogik (einschließlich Schul-, Sonder- und Sozialpädagogik), Psychologie, Biologie, Biochemie, Pflegewissenschaften, Gesundheitswissenschaften, Sozialwissenschaften.

Lehramt an beruflichen Schulen: Sozialpädagogik, Pflege, Gesundheit als berufliche Fachrichtungen; Lehramt für Sonderpädagogik; Lehramt für allgemein bildende Schulen der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der SEK I.

Die Fachrichtung Gestaltung passt zu folgenden Studienfächern: Gestaltung/Design, Architektur, Innenarchitektur, Bildende Kunst, Theaterwissenschaften, Medien(-wissenschaften).

Lehramt an beruflichen Schulen: gestalterische Fächer als berufliche Fachrichtungen.

Quelle: Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule (Beschluss der KMK vom 16.12.2004 in der Fassung vom 01.10.2010)

Berufsqualifizierende Berufsfachschule

Wer einen Abschluss einer berufsqualifizierenden Berufsfachschule ausgewählter Fachrichtungen mit der Zusatzprüfung zu Fachhochschulreife und einer zweijährigen hauptberuflichen Tätigkeit oder einer zweijährigen Berufsausbildung oder einem halbjährigem einschlägigen Praktikum kombiniert, erlangt die Fachhochschulreife.

Vor Beginn des Fachschulbesuchs muss ein Sek. I – Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand erworben worden sein.

Fachschule Seefahrt

Der Abschluss der Fachschule Seefahrt (Nautik: Kapitän/in NK oder Kapitän/in BG, Schiffsbetriebstechnik: TLM) berechtigt zum Hochschulzugang für alle Fachhochschulstudiengänge, Studiengänge der entsprechenden Fachrichtung an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie bestimmte Bachelor-Studiengänge an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, bei denen dieses durch z. B. eine Zulassungsordnung bestimmt ist.

Berufsfachschule – Altenpflege, – Ergotherapie oder – Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in oder die Pflegeschule nach §9 PflBG

Mit Zusatzprüfung Fachhochschulreife erlangt man die Hochschulzugangsberechtigung für alle Fachhochschulstudiengänge, Studiengänge der entsprechenden Fachrichtung an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie bestimmte Bachelor-Studiengänge an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, bei denen dieses durch zum Beispiel eine Zulassungsordnung bestimmt ist.

Zwei oder dreijährige Fachschule unterschiedlicher Fachrichtungen

Mit dem Abschluss einer zwei- oder dreijährigen Fachschule unterschiedlicher Fachrichtungen ist der Hochschulzugang möglich für alle Fachhochschulstudiengänge, Studiengänge der entsprechenden Fachrichtung an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie bestimmte Bachelor-Studiengänge an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, bei denen dieses durch z. B. eine Zulassungsordnung bestimmt ist.

Vor Beginn des Fachschulbesuchs muss ein Sek. I – Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand erworben worden sein.

Agrartechnik; Agrarwirtschaft; Bautechnik; Bergbautechnik; Betriebswirtschaft; Bohr-, Förder- und Rohrleitungstechnik; Elektrotechnik; Fahrzeugtechnik; Farb- und Lacktechnik; Hauswirtschaft; Heilerziehungspflege; Heilpädagogik; Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik; Holzgestaltung; Holztechnik; Hotel- und Gaststättengewerbe; Informatik; Lebensmitteltechnik; Maschinentechnik; Mechatronik; Medizintechnik; Metallbautechnik; Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik; Schiffbautechnik; Sozialpädagogik; Steintechnik; Umweltschutztechnik

Mindestens zweijährige berufsqualifizierende Berufsfachschule

Wer einen Abschluss einer mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Berufsfachschule unterschiedlicher Fachrichtungen hat und den schulischen Teil der Fachhochschulreife vor Beginn dieser Berufsausbildung erworben hat, erlangt ebenfalls die Fachhochschulreife. 

1. Agrarwirtschaftlich-technische/r Assistent/in
2. Assistent/in für Mode und Design
3. Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/in
4. Biologisch-technische/r Assistent/in
5. Chemisch-technische/r Assistent/in
6. Elektro-technische/r Assistent/in
7. Ergotherapie
8. Gestaltungstechnische/r Assistent/in – Schwerpunkt Grafik
9. Informatik – Schwerpunkte Softwaretechnologie; Wirtschaftsinformatik; Medieninformatik
10. Informationstechnische/r Assistent/in
11. Kaufmännische/r Assistent/in – Schwerpunkte Fremdsprachen und Korrespondenz; Informationsverarbeitung
12. Kosmetik
13. Maßschneider/in
14. Pflegeassistenz
15. Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
16. Schiffsbetriebstechnische/r Assistent/in
17. Sozialassistent/in – Schwerpunkt Persönliche Assistenz
18. Sozialpädagogische/r Assistent/in
19. Umweltschutz-technische/r Assistent/in

Berufsschule und Berufsausbildung

Wer einen Abschluss der Berufsschule mit einer erfolgreichen, mindestens dreijährigen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf kombiniert, erlangt ebenfalls die Fachhochschulreife. Vor Beginn der Berufsausbildung muss jedoch entweder

  • ein Sek. I - Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand erworben worden sein. Zusätzlich ist eine Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife erforderlich.
  • Oder der schulische Teil der Fachhochschulreife muss vor Beginn der Berufsausbildung erworben worden sein. 

Zwei Oberstufen-Schulhalbjahre und Praktikum oder Berufsausbildung

Wer zwei aufeinander folgende Schulhalbjahre mit bestimmten Leistungen in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, des Beruflichen Gymnasiums, des Kollegs oder des Abendgymnasiums oder des 13. Schuljahrgangs der Freien Waldorfschule absolviert hat und mit einem mindestens einjährigen Praktikum oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung kombiniert, erlangt auf diese Weise die Fachhochschulreife.

11. Klasse und Berufsausbildung

Achtung, diese Regelung gilt nur für Abschlüsse zwischen dem 1.8.1997 und dem 31.7.2005: Wer die 11. Klasse der gymnasialen Oberstufe oder des Beruflichen Gymnasiums (mit Versetzung in die Kursstufe) abgeschlossen hat und mit einer mindestens zweijährigen, erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung kombiniert, erlangt auf diese Weise ebenfalls die Fachhochschulreife.

Kein Abitur? Kein Problem!

In Niedersachsen können Sie auch aufgrund Ihrer beruflichen Vorbildung Hochschulzugang erlangen und an Fachhochschulen und/oder Universitäten studieren. Hier informieren wir über die vielen verschiedenen Wege ins Studium – auch ohne schulisch erworbene Hochschulreife!

Schließen

Persönliches Beratungsgespräch für Antworten

Wenn noch Fragen offen sind, weitere Informationen benötigt werden oder eine Entscheidung abgesichert werden soll, dann beraten unsere erfahrenen Studienberater vor Ort in allen Fragen des Studiums.

Berater/in finden