Weiterbildung an Hochschulen: Finanzielle Hindernisse und Lösungsvorschläge

Zwar ist die wissenschaftliche Weiterbildung seit 1998 Aufgabe der Hochschulen, doch gibt es einige Probleme in diesem Bereich, die den Prozess erheblich beschweren. Diese Hindernisse sind hauptsächlich finanzieller Natur, für die es allerdings keine einfachen Lösungen gibt. Der Wissenschaftsrat fordert mehr und bessere Weiterbildungsmöglichkeiten.

Momentan sind nur knapp 5 Prozent der 20.000 angebotenen Studiengänge als weiterbildende Studiengänge ausgelegt. Etwa 12 Prozent dieser 20.000 Studiengänge können berufsintegrierend beziehungsweise -begleitend oder als Fernstudium absolviert werden. Natürlich sind das zu wenige, um ausreichend Weiterbildungen anzubieten, da sich im Schnitt acht von zehn Hochschulabsolvent*innen in ihrem späteren Werdegang weiterbilden. Im Moment spielt hier der eigene Arbeitgeber die größte Rolle als Anbieter von Weiterbildungen. Hochschulen werden von noch nicht einmal 6 Prozent der berufstätigen Hochschulabsolvent*innen, die sich berufsbezogen weiterbilden, als Anbieter in Anspruch genommen.

Ursache ist vor allem das EU-Beihilferecht, laut dem die Weiterbildung als wirtschaftliche Tätigkeit gilt und deswegen seitens der Hochschulen entsprechende Studiengänge auf Vollkostenbasis angeboten werden müssen. Studierende tendieren dazu, sofort nach ihrem Bachelor den Master anzuhängen, da das Erststudium – anders als eine spätere Weiterbildung – gebührenfrei ist. Die Nachfrage nach weiterbildenden Maßnahmen sinkt.

Der Wissenschaftsrat hat drei Ideen entwickelt, um die Weiterbildung an den Hochschulen attraktiver zu gestalten sowie die Finanzierung von Weiterbildungsangeboten an Hochschulen zu verändern: Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, dass die Hochschulen weiterbildende Studiengänge weiterhin kostendeckend anbieten, aber die Entwicklungskosten aus ihrem staatlichen Budget finanzieren dürfen. Eine zweite Möglichkeit wäre ein vergünstigtes Angebot von weiterbildenden Studiengängen, für die es zwar öffentliches Interesse gibt, jedoch wenig zahlungskräftige Nachfrage. Drittens sollen die Hochschulen für Erststudiengänge, die berufsbegleitend absolviert werden, moderate Servicegebühren verlangen dürfen.

Teuer wären die Weiterbildungsmöglichkeiten trotzdem noch. In seinem IW-Report "Wissenschaftliche Weiterbildung" schlägt das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) die Erhebung von moderaten Gebühren in allen Studiengängen – Erst- sowie Weiterbildungsstudiengänge – vor. Bereits bei Gebühren von 1.000 Euro im Jahr würden bundesweit gut 2,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stehen, die wiederum in die Studiengänge investiert werden können, wodurch die Weiterbildung weitaus kostengünstiger wäre. Der Wissenschaftsrat lehnt Gebühren im Erststudium strikt ab.

Zur Pressemitteilung und zum Report des IW

 

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