Vorschlag zur Neuregelung des Zulassungsverfahrens für Medizin

Medizin studieren – aber wie? Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19. Dezember 2017, dass der Numerus Clausus (NC) für Humanmedizin teilweise verfassungswidrig sei, müssen Bund und Länder beim Auswahlverfahren nachbessern. Ein Vorschlag wurde beim 13. Deutschen Hochschulrechtstag diskutiert: Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) und der Medizinische Fakultätentag e.V. (MFT) haben dort ihre gemeinsamen Überlegung für ein neues Zulassungsverfahren vorgestellt. 

Als neue Auswahlkriterien schlagen bvmd und MFT vor: Die Abiturnote wird gleichwertig wie ein neuer "Medizinspezifischer Studierfähigkeitstest" gewertet. Zusätzlich werden, ebenfalls gleichwertig, "berufspraktische Erfahrung in einem medizinnahen Bereich oder ein staatlich anerkannter Freiwilligendienst" sowie der "Sitational Judgement Test", der das Urteilsvermögen der Bewerber beschreibt, gewertet. So ergäbe sich eine bundesweite Rangliste der Medizin-Bewerberinnen und -Bewerber, anhand derer 50 Prozent der bundesweiten Medizin-Studienplätze vergeben werden sollen. Die anderen 50 Prozent werden direkt an den Hochschulen mit standortspezifischen Auswahlverfahren vergeben, wobei es den Hochschulen freistehen soll, ein solches Verfahren anzubieten oder darauf zu verzichten und die Restplätze ebenfalls nach Rangliste zu vergeben. 

Ziel dieses Vorschlags sei es, die Wartezeitquote und die Abiturbestenquote wegfallen zu lassen. Die Abiturnote solle zwar "weiterhin ein wesentliches Auswahlkriterium bleiben, aber durch weitere, eignungsrelevante Auswahlkriterien für alle Bewerber an allen Hochschulen ergänzt werden". So entstünde deutschlandweit ein "einheitliches, strukturiertes, standardisiertes und validiertes" Auswahlverfahren, das weiterhin durch die örtlichen Auswahlverfahren der Hochschulen ergänzt würde. Den Hochschulen sollte dafür ein gesetzlicher Auswahlkatalog mit möglichen Kriterien zur Verfügung gestellt werden, damit auch diese standardisiert und validiert wären.

Der gemeinsame Vorschlag stammt bereits vom Mai 2017 und wurde unter Berücksichtigung des BVerfG-Urteils aktualisiert, die Mitgliedergruppe der Universitäten in der Hochschulrektorenkonfernz unterstützt ihn. Noch bis 31. Dezember 2019, urteilte das BVerfG, haben Bund und Länder Zeit, das Vergabeverfahren gerechter zu gestalten. 

Vorschlag von bvmd und MFT im Detail 

 

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