Studienabbruch in Jura-Studiengängen untersucht

Mit 24 Prozent liegt die Studienabbruchquote in deutschen Staatsexamens-Studiengängen in Jura zwar unter den Quoten in manchen Bachelorstudiengängen von 32 Prozent – das hat eine Studie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) im Auftrag des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen festgestellt. Dennoch ist die Jura-Abbruchquote deutlich höher als in anderen Staatsexamens-Studiengängen wie zum Beispiel Medizin (11%) oder Lehramt (13%). Bundesweit wurden Exmatrikulierte deutscher Hochschulen deswegen zum beruflichen Verbleib sowie zu ihrer Zufriedenheit befragt. Das Jura-Studium müsse dabei eigenständig untersucht werden, da es so viele spezifische und hohe Anforderungen etwa bei der Einschreibung oder Staatsexamensprüfung habe.

Neben den Umfrageergebnissen schlagen die Autoren auch Maßnahmen zur Studienvorbereitung in der voruniversitären Bildungsphase bzw. beim späteren Studieneinstieg und Studienverlauf vor. Dazu zählen veränderte Auswahlverfahren oder die Einführung von Motivationsschreiben und geeigneter Self-Assessments ebenso wie zum Beispiel mentorenbegleitete Lerngruppen und verpflichtende Beratungsgespräche während des Studiums. Eine weitumfassendere Veränderung wäre eine Art "Collegestufe" als einsemestrige Orientierungsphase beim Übergang ins Studium, die von Studienbeginn an Abbruchgefährdeten unterstützend zu Seite steht.

Interessierte können die gesamte Untersuchung online nachlesen:

Zur Pressemeldung des DZHW 

 

 

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