Studie: Benachteiligung von Frauen im juristischen Staatsexamen

Forscher der Hertie School of Governance, der Fernuniversität Hagen und der Universität Wiesbaden fanden mittels einer Studie Belege für eine kontinuierlich stattfindende Diskriminierung weiblicher Absolventinnen des juristischen Staatsexamens.

Demnach sei die Zahl der Frauen, welche erfolgreich das Prädikatsexamen mit neun Punkten oder mehr abschließen, um zwölf Prozent geringer als bei männlichen Kommilitonen. Innerhalb juristischer Berufe sind neun Punkte oder mehr Voraussetzung, um später eine realistische Chance auf eine attraktive Beschäftigung zu erhalten. Diese Tatsache allein ist zwar kein eindeutiges Indiz für eine stattfindende Diskriminierung, jedoch verschwindet der geschlechterspezifische Bewertungsunterschied völlig, wenn sich innerhalb der Prüfungskommission mindestens eine Frau befindet, so die Forscher.

Darüber hinaus scheinen auch Anwärter mit Migrationshintergrund (unabhängig der Staatsbürgerschaft) kontinuierlich benachteiligt zu werden. Es zeigt sich, dass Studierende mit nicht-deutschen Namen bei Prädikatsexamen im Schnitt um 70 Prozent schlechter bewertet werden.

Basis der Studie waren 20.000 Kandidatinnen und Kandidaten, die zwischen 2006 und 2016 zur Prüfung des zweiten Staatexamens in Nordrhein-Westfalen antraten. Auftraggeber war das Justizministerium des Landes. 

Die ausführlichen Ergebnissen der Studie finden Sie hier. 

 

 

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