Staatliche Anerkennung der Kindheitspädagogik jetzt auch in Niedersachsen

Jetzt gibt es sie auch in Niedersachsen: die staatliche Anerkennung als Kindheitspädagogin bzw. Kindheitspädagoge (B. A.). Die fachlichen Rahmenbedingungen lieferten die Kultusministerkonferenz, und die Kinder- und Familienkonferenz. Zudem ist es nun für Absolventinnen und Absolventen mit früher erlangter Qualifikation möglich, diese nachträglich staatlich anerkennen zu lassen.

Durch die staatliche Anerkennung soll ein leichterer Einstieg in die Berufswelt gewährleistet sein. Beim Wiedereinstieg sowie bei einer beruflichen Veränderung verlangen immer mehr Arbeitgeber einen staatlichen Nachweis. Die Niedersächsische Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić fügt hinzu: "Auch ältere Beschäftigte im Bereich der Sozialen Arbeit profitieren von der neuen Verordnung: Sie erhalten die Chance, ihre berufliche Qualifikation nachhaltig zu verbessern. Damit reagieren wir auch auf die große Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften in diesem Bereich."

Bachelorstudiengänge der Kindheitspädagogik sind in Niedersachsen derzeit an der Hochschule Emden/Leer und an der Hochschule für angewandte Wissenschaft (HAWK) in Hildesheim zu finden. Die Arbeitsbereiche nach dem Studium befinden sich in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Bildungs- und Gesundheitswesen.

Pressemitteilung des MWK

 

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