Reform des Aufstiegs-BAföG

Meldung vom 18.10.2019, aktualisiert am 24.02.2020

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: Aufstiegs-BAföG) soll weiterhin attraktiver gestaltet werden. Dies verspricht die vierte Änderung des Förderungsgesetzes, welche im Februar 2020 vom Bundestag beschlossen wurde und zum 1. August 2020 in Kraft treten soll. Bis dahin steht nur noch die Zustimmung des Bundesrats aus. 

Berufstätige Menschen werden durch dieses Gesetz bei Fortbildungsmaßnahmen finanziell unterstützt und haben so die Chance, sich beruflich weiter zu qualifizieren. Durch ein zusätzliches Förderungsbudget von 350 Millionen Euro will der Bund Fortbildungsinteressierten die Sorge vor Überschuldung nehmen und sie während ihrer Ausbildungsphase entlasten. So soll das Ausbildungs-Bafög noch attraktiver gemacht werden und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung stärken.

Veränderungen des Förderungsgesetzes bestehen hauptsächlich darin, Zuschussanteile weiter anzuheben und Darlehensanteile zu verringern. Zum einen ist geplant, den Maßnahmenbeitrag auf 50 Prozent anzuheben und den Unterhaltsbeitrag zu einem Vollzuschuss auszubauen, der einkommensabhängig ist aber nicht zurückgezahlt werden muss. Hiervon profitieren vor allem Teilnehmer von Fachschulen, deren Fort- und Ausbildung oft in Vollzeit durchgeführt wird. Die damit verbundene Stärkung der Fördermaßnahmen in den sozialen Bereichen begünstigt hauptsächlich Frauen, die so für berufliche Aufstiege begeistert werden sollen. 

Weiterhin soll eine "Schritt-für-Schritt"-Förderung dafür sorgen, eine größere Bandbreite an Menschen anzusprechen. Während zuvor nur eine Fortbildungsmaßnahme bezuschusst wurde, kann man nun für bis zu drei Maßnahmen Zuschüsse erhalten. Hierbei werden nicht nur Vorbereitungen auf ein bestimmtes Fortbildungsziel gefördert, sondern auch die Vorbereitung auf Prüfungen aller Fortbildungsstufen. Bei erfolgreichem Abschluss werden zukünftig weitere 10 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Bei einer Existenzgründung nach dem Abschluss werden Restdarlehen erlassen, was einen schuldenfreien Start in die Selbstständigkeit ermöglicht.

Alle Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie hier auf der Seite des BMBF.

Zur Pressemitteilung des BMBF

 

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