Nds. Juristen bekommen wieder Diplom nach 1. Staatsexamen

Nach einem Gespräch der juristischen Fachschaften und dem niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) steht fest: Die Jura-Studierenden bekommen übergangsweise ihren Diplomabschluss nach dem Ersten Staatsexamen zurück. Das vermeldete der Rundblick, das Politikjournal für Niedersachsen. Um Doppelabschlüsse abzuschaffen und zu vereinheitlichen, trat 2016 die Reform des niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in Kraft. Das Problem: Auch Juristen, die sonst nach dem Ersten Staatsexamen von den niedersächsischen Jura-Universitäten in Hannover, Göttingen und Osnabrück das Diplom verliehen bekommen haben, fanden sich plötzlich ohne akademischen Grad wieder. Der Fachschaftsrat Jura der Leibniz Universität Hannover wandte sich an die Parteien und mit einem offenen Brief auch ans MWK.

Vorübergehend soll nun der Diplomtitel zurückkommen – ab 2025 soll das Jurastudium auf Bundesebene so vereinheitlicht sein, dass auch die Abschlüsse angeglichen werden können. Die Kultusministerkonferenz arbeitet daran. Doch bis dahin soll es keinen niedersächsischen Sonderweg geben, denn in den anderen Bundesländern erhalten Jura-Studenten nach dem Ersten Staatsexamen den Titel "Diplomjurist" – und wären damit auf dem Arbeitsmarkt klar im Vorteil.

 

Rundblick
Fachschaft Jura Hannover

 

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