Mehr Geld für Hochschulkliniken: Niedersachsen und Baden-Württemberg erhöhen Druck

Am 16. Dezember 2016 wurde im Plenum des Bundesrates ein Gesetzesänderungsantrag der Länder Niedersachsen und Baden-Württemberg für eine Verbesserung der Finanzsituation der Hochschulkliniken beschlossen. Zuvor hatten alle 16 Wirtschaftsminister im Ausschuss für Kulturfragen des Bundesrates den Antrag bewilligt.

Einen solchen Schritt machen die seit Jahren steigenden Patientenzahlen in den Hochschulambulanzen notwendig. Volkskrankheiten werden zunehmend ambulant behandelt. Diese Behandlungen werden zurzeit nicht ausreichend finanziert. Die vom Bund zugesicherten jährlichen 265 Millionen Euro erreichten die Hochschulkliniken bislang nicht. Wichtige Schritte in Richtung Einigung wurden Ende November und Anfang Dezember des letzten Jahres gemacht. In zwei Bundesschiedsverfahren zu den Hochschulambulanzen wurden Vereinbarungen und Beschlüsse zur Finanzierungsverbesserung getroffen. Trotzdem besteht weiterhin Handlungsbedarf.

Bereits im Juli 2016 wurde auf Initiative der beiden Bundesländer ein Entschließungsantrag zur besseren Finanzierung beschlossen (Bundesrat-Drs. 312/16). Dieser macht auf die Schwierigkeiten der jüngsten Krankenhausreform aufmerksam und fordert Handeln seitens der Regierung.
Sowohl die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Theresia Bauer als auch die niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić, fordern Taten. Die Hochschulkliniken seien laut Bauer unersetzlich und alle Akteure müssten an einem Strang ziehen, um die Finanzierung zu verbessern. Auch Heinen-Kljajić verweist auf die herausragende Bedeutung der Kliniken und auf die damit einhergehende Dringlichkeit einer auskömmlichen Finanzierung.

Pressemitteilung des MWK

 

 

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