Landtag beschließt NHG-Novelle

Die Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) ist bei der ersten Landtagssitzung des Jahres 2022 beschlossen worden. Die Abgeordneten verabschiedeten mit den Stimmen der rot-schwarzen Regierungskoalition Ende Januar die bereits im Vorfeld viel diskutierte Überarbeitung, das "Gesetz zur Stärkung der differenzierten Hochschulautonomie". Diese Reform des NHG bringt den niedersächsischen Hochschulen mehr Rechte und Freiheiten etwa bei Berufungen von Professuren sowie bei der Zusammensetzung vom Senat und Präsidien. Promotionsrecht und Juniorprofessur sollen vereinfacht werden. Auch erhalten Hochschulen, die im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder gefördert werden, mit der erweiterten "Exzellenzklausel" mehr Möglichkeiten und Gestaltungsspielräume. Unabhängig von Corona-bedingten Regelungen schafft die Novelle außerdem Rechtssicherheit für Prüfungen in elektronischer Form. Die letzte große NHG-Reform liegt bereits einige Jahre zurück, sie wurde 2015 verabschiedet und sollte für mehr Beteiligungskultur, bessere Studienbedingungen sowie bessere Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs sorgen. 

Besonders interessant im Bereich Studienorientierung und Studienberatung: Laut neuem NHG §7, Absatz 7, können Studieninteressierte teilweise verpflichtet werden, an Studienorientierungsverfahren teilzunehmen – "Hochschulen können die Einschreibung in bestimmte Studiengänge von der Teilnahme" daran abhängig machen, das Ergebnis eines solchen Verfahrens soll jedoch "keine Auswirkungen auf den Hochschulzugang" haben dürfen. Die Studienorientierung soll den Bewerber*innen vor allem ermöglichen, eigene Kenntnisse und Fähigkeiten zu überprüfen, und damit den Übergang von der Schule zur Hochschule verbessern. Entsprechend können die Hochschulen auch "die verpflichtende Teilnahme an Vor-, Ergänzungs- und Brückenkursen vorsehen, wenn sich aus dem Ergebnis des Studienorientierungsverfahrens weiterer Unterstützungsbedarf ergibt".

Ähnliches ist in anderen Bundesländern bereits üblich: So gibt es etwa in Baden-Württemberg die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren für jede*n Studienbewerber*in, in Nordrhein-Westfalen kann die Hochschule die Teilnahme "an einem Testverfahren, insbesondere einem Online-Self-Assessment" bestimmen und das hessische Hochschulgesetz, ebenfalls gerade erst im Dezember 2021 reformiert, ermöglicht es den Hochschulen festzulegen, welche "studiengangspezifischen Fähigkeiten und Kenntnisse neben der Hochschulzugangsberechtigung zu Beginn des Studiums nachgewiesen werden müssen". 

Kritik nicht nur daran gibt es von Studierendenvertretungen: Sie befürchten vor allem weniger Mitbestimmungsrecht, wenn es zukünftig um die Vergabe von Studienqualitätsmitteln geht, wenn Hochschulen eigenständig berufen dürfen oder wenn diese in ihrem Präsidium künftig auf den Posten einer*eines hauptberuflichen Vizepräsident*in für Studium und Lehre verzichten möchten.

Die Expert*innen vom CHE, dem Centrum für Hochschulentwicklung, gaben bereits im September 2021 zum damaligen Gesetzesentwurf ihre Stellungnahme im niedersächsischen Wissenschaftsausschuss ab: "Insgesamt zieht das CHE ein überwiegend positives Fazit und unterstützt die Pläne und Intention der vorgeschlagenen Reformen. Der Ansatz der vorgeschlagenen differenzierteren Autonomie der Hochschulen sei sinnvoll und notwendig, gehe aber in vielen Bereichen nicht weit genug."

Zur NHG-Novelle im Nds. GVBl. Nr. 4/2022 vom 01.02.2022 

Zur Berichterstattung in "Forschung und Lehre"

Zur Stellungnahme des CHE

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