HRK und Wirtschaft formulieren Grundsätze zur Industriepromotion

Hochschulen und Wirtschaft haben grundsätzliche "Leitplanken" formuliert, die für Promotionen gelten müssen, welche in Kooperationen zwischen Universitäten und Unternehmen entstehen – also für sogenannte "Industriepromotionen". Das Promotionsrecht liege auch in diesen Fällen ausschließlich bei den promotionsberechtigten Hochschulen. Dabei seien die akademischen Standards uneingeschränkt bei jeder Promotion gültig, betonten die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sowie der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft in ihrer gemeinsamen Stellungnahme.

HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler sagte dazu: "Es ist wichtig, dass diese Rollenverteilung allen Betrieben und Personalabteilungen bewusst ist. Deshalb ist in den gemeinsamen Grundsätzen nun noch einmal klar formuliert, dass Stellenausschreibungen und Informationen der Unternehmen unmissverständlich formuliert sein müssen. Allen beteiligten muss klar sein, dass die Promotion ein universitäres Verfahren ist."

Hochschulen und Wirtschaft reagieren mit ihrer Ausformulierung von "Selbstverständlichem", wie Jan-Martin Wiarda im Zeit ChancenBrief kommentierte, auf die vom TU9-Verband geäußerte Kritik an "Kuckucksei-Promotionen": Personalmanager nützten das Promotionsversprechen zunehmend als Werbeinstrument und verschleierten dabei, dass die Abnahme der Promotion ausschließlich über die Hochschulen stattfinde. Gegen derartige Praktiken soll mit dem gemeinsamen Schulterschluss von Industrie und Wissenschaft ein deutliches Signal gesetzt werden. 


Zur Pressemitteilung der HRK

Text der gemeinsamen Stellungnahme zum Nachlesen

Zum Kommentar von Jan-Martin Wiarda

 

 

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