Förderung von Forschung an Fachhochschulen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Richtlinie zur Fördermaßnahme "Forschung an Fachhochschulen in Kooperationen mit Unternehmen" (FH-Kooperativ) veröffentlicht. Ihr Ziel ist es, die langfristige Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sowie Wissens- und Technologietransfers zu unterstützen.

Förderungsfähig sind Projekte aus Forschung und Entwicklung in den Bereichen der anwendungsorientierten Ingenieur-, Gesundheits-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Die Projekte sollten vornehmlich interdisziplinär sein, sich durch eine große Anwendungsnähe und hohes wirtschaftliches Potenzial auszeichnen und sich auch einer über den bisherigen Stand der Technik hinausgehende wissenschaftlich-technische Herausforderung annehmen.

Im Sinne der Richtlinie sind verschiedenste Vorhaben als Gegenstand der Förderung zu betrachten: Erstberufene und erfahrene Professor*innen, kooperative Promotionen sowie Investitionen in projektspezifische Forschungsgeräte. Die Unternehmenspartner müssen sich an den Gesamtausgaben finanziell beteiligen; mindestens 7,5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei erstberufenen bzw. mindestens 15 Prozent bei erfahrenen Professor*innen. Die Projektlaufzeit sollte 36 Monate betragen, andere Laufzeiten sind jedoch möglich. Projektskizzen sind bis 15. Oktober für erstberufene bzw. bis zum 15. April für erfahrene Professor*innen einzureichen.

Zur Pressemitteilung und zur Bekanntmachung des BMBF

 

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